Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Sie können Ihre 3 Jahre Elternzeit flexibel planen, müssen aber bestimmte Voraussetzungen beachten. Die Elternzeit kündigen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber an.
Als Eltern können Sie sich unbezahlt von Ihrer Arbeit freistellen lassen, um Ihr Kind zu betreuen und zu erziehen. Diese Elternzeit umfasst bis zu 3 Jahre. Zwischen dem 3. und 8. Geburtstag Ihres Kindes können Sie maximal 2 Jahre Elternzeit nutzen.
Elternzeit können beide Elternteile nehmen. Sie müssen die Elternzeit formlos und rechtzeitig bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber anmelden. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitsgeber muss Ihre Elternzeit bestätigen. Den Beginn Ihrer Elternzeit können Sie frei wählen.
Die Mutterschutzfristen nach der Geburt gelten als verbrauchte Elternzeit, auch wenn Sie die Elternzeit nicht direkt nach der Mutterschutzfrist nehmen. Die gebärende Mutter muss keine Elternzeit während der Mutterschutzfrist nehmen. Für den anderen Elternteil beginnt die Elternzeit frühestens ab der Geburt des Kindes.
Sie können Ihre Elternzeit in 3 Zeitabschnitte aufteilen oder am Stück nehmen. Für die Aufteilung ist entscheidend, ob Sie die Elternzeit oder Teile der Elternzeit
Ihres Kindes nehmen.
Liegt der dritte Zeitabschnitt vollständig nach dem dritten Geburtstag, darf die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber diese Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Melden Sie innerhalb der ersten 3 Lebensjahre Ihres Kindes Elternzeit an, gilt ein Bindungszeitraum von 2 Jahren. Für diesen Zeitraum müssen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber verbindlich angeben, wie Sie in diesen 2 Jahren ab Elternzeitbeginn Elternzeit nehmen möchten. Wenn Sie nur einen Teil Ihrer Elternzeit in diesem Bindungszeitraum ankündigen, benötigen Sie für weitere Elternzeit im Bindungszeitraum die Zustimmung Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers.
Die Elternzeit bis zum 3. Geburtstag müssen Sie spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn anmelden.
Nach Ende des Bindungszeitraums können Sie erneut frei über Ihre restliche Elternzeit verfügen. Die Elternzeit in diesem Zeitraum müssen Sie spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn anmelden.
Sie können Ihre Elternzeit verlängern, wenn Sie die 3 Jahre noch nicht ausgeschöpft haben. Befinden Sie sich noch in der Bindungszeit, muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zustimmen. Nach der Bindungszeit können Sie Elternzeit auch ohne Zustimmung Ihrer Arbeitsgeberin oder Ihres Arbeitgebers erklären, wenn Sie die Anmeldefrist einhalten.
Möchten Sie Ihre Elternzeit verlängern, gilt dies nicht als neuer Zeitabschnitt, außer Sie haben dazwischen
Sie können Ihre Elternzeit jederzeit mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitsgebers vorzeitig beenden. Stimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber nicht zu, können Sie Ihre Elternzeit nur in besonderen Fällen vorzeitig beenden:
Stirbt Ihr Kind in der Elternzeit, endet Ihre Elternzeit spätestens 3 Wochen nach dem Todestag.
Es fallen keine Kosten.
Formular & Onlineservices
Terminbuchung
Abfall & Entsorgung
Mängelmelder
Aktuelles
Formular & Onlineservices
Terminbuchung
Abfall & Entsorgung
Mängelmelder
Aktuelles
Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Mapbox. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen