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Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen? Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den ’schönsten Tag Ihres Lebens‘?
Dann sind Sie hier genau richtig. Um Ihnen die Planung zu erleichtern, erhalten Sie auf den folgenden Seiten grundlegende Informationen über das Heiraten.
Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.
Unsere Trauräume sind: Trauzimmer im Rathaus von Gründau, Ortsteil Lieblos, Halle der Begegnung im Ortsteil Mittel-Gründau, Trauraum oder der Terrasse im Heckers in der Gemarkung Mittel-Gründau, Trauräume oder dem Innenhof auf dem Hofgut Hühnerhof im Ortsteil Gettenbach.
Auch Trauungen Freitagnachmittags sowie an Samstagen sind bei uns kein Problem: Fragen Sie einfach nach freien Terminen.
Vor wem kann die Ehe geschlossen werden?
Eine Ehe darf in Deutschland nur vor einem Standesbeamten – auf Wunsch im Beisein eines oder zweier Trauzeugen – geschlossen werden (obligatorische Zivilehe). Ausnahme: Verlobte, von denen keiner Deutscher ist, können die Ehe auch vor einer von der Regierung des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Verlobten besitzt, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der von den Gesetzen dieses Staates vorgeschriebenen Form schließen.
Am Anfang steht die Anmeldung zur Eheschließung, zu der Sie ein paar wichtige Unterlagen mitbringen sollten. Vor diesem entscheidenden Schritt sollten Sie sich selbstverständlich mit dem/der Zukünftigen diesbezüglich geeinigt haben.
Zur frühzeitigen Planung Ihrer Hochzeit nennen wir Ihnen unsere Trautermine auf Anfrage telefonisch.
Wir erläutern Ihnen auch die Möglichkeiten der Namensführung und wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie nicht in Gründau, sondern in einer anderen Gemeinde oder im Ausland heiraten wollen.
Ihre beabsichtigte Eheschließung ist bei dem Standesamt anzumelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zur Vereinfachung können Sie uns Ihren Wunschort für die Eheschließung als auch die Daten und Dokumente, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine digitale Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die Eheanmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Eine Terminreservierung für die Eheschließung kann i.d.R. aber auch schon vor diesen sechs Monaten erfolgen. Bitte rufen Sie uns an, um Ihren Terminwunsch zu besprechen.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung
Deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland geboren wurden, benötigen folgende Dokumente:
Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind (Eheschließung in Deutschland), benötigen Sie zusätzlich:
Deutsche Personenstandsurkunden können wir auch mittels eines elektronischen Datenabrufs beim zuständigen Standesamt anfordern. Die Vorlage der Urkunde durch Sie entfällt dann. Allerdings können wir die Bearbeitungszeit anderer deutscher Standesämter zur Beantwortung des Datenabrufs nicht einschätzen.
Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
1. wenn der Hauptwohnsitz nicht Gründau ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes ‚zur Vorlage beim Standesamt‘. Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen – leider – weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
Wir prüfen Ihre Unterlagen nach Voranmeldung und setzen uns anschließend bezüglich eines persönlichen Termins zur Anmeldung der Eheschließung mit Ihnen in Verbindung. Bei diesem Termin müssen die Dokumente im Original und ggf. fehlende Unterlagen vorgelegt werden. Anschließend besprechen wir mit Ihnen die Details der Eheschließung und beantworten Ihre Fragen. Kann zu diesem Termin nur ein Partner erscheinen, benötigen wir eine Vollmacht der anderen Person.
Die Sprechstunden des Standesamtes sind:
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr
Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese ab dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln. Die Lebenspartner müssen hierfür gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen.
Verfahrensablauf
Die betroffenen Lebenspartner melden die beabsichtigte Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe beim zuständigen Standesamt an.
Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Lebenspartner gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Ist einer der beiden Lebenspartner verhindert, kann er den anderen Lebenspartner schriftlich bevollmächtigen. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Lebenspartners.
Sind beide aus wichtigem Grund verhindert, können sie die Umwandlung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der beiden Lebenspartner seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keiner der Lebenspartner einen Wohnsitz im Inland, ist das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.
Für die anschließende Entgegennahme der Erklärungen über die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt zuständig.
Voraussetzungen
Die beiden Lebenspartner müssen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und vor einem Standesbeamten gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an, sofern die Eheschließung während der allgemeinen Öffnungszeiten in den Räumen des Standesamts erfolgen soll.
Sofern die Umwandlungserklärung auf Wunsch der Lebenspartner außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten oder außerhalb der Amtsräume des Standesamts erfolgen soll, fallen Gebühren in Höhe von 63 bis 94 Euro an (vgl. Nr. 61312 bis 61322 des Verwaltungskostenverzeichnisses der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport).
Nach erfolgter Antragstellung kann ab 01.10.2017 die Umwandlung (Eheschließung) erfolgen:
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner ist auch nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend.
Die Sprechstunden des Standesamtes sind:
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Zum 1. Mai 2025 ist das neue Gesetz zur Änderung des Ehenamens-, Geburtsnamens- und Internationalen Namensrechts in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich zahlreiche neue Möglichkeiten der Namensführung für Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie für Kinder. Auch Namensänderungen nach bestehendem Recht sind in vielen Fällen möglich.
Das Gesetz gilt grundsätzlich für Personenstandsfälle – beispielsweise Geburten oder Eheschließungen – ab dem 01.05.2025. In bestimmten Fällen können jedoch auch bereits bestehende Familiennamen an die neue Rechtslage angepasst werden.
Für die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung ist in der Regel eine persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich. Je nach Einzelfall kann außerdem die Zustimmung weiterer Personen notwendig sein.
Bei Fragen zum neuen Namensrecht kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter standesamt@gruendau.de.
Zum besseren Verständnis finden Sie nachfolgend zwei Erklärvideos zum neuen Namensrecht (Weiterleitung zu YouTube) sowie eine Broschüre zum Herunterladen.
Ehenamen: FSBW Erklärvideo Namensrecht Ehe – YouTube
Kindesnamen: FSBW Erklärvideo Namensrecht Kind
Broschüre zum Namensrecht: Namensrecht
Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens
Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen.
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen.
Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.
Sie können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen. Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.
Haben Sie hierzu noch weitere Fragen, rufen Sie uns an.
Eheschließungstermin
Eheschließungen finden bei uns Montag bis Freitagvormittag statt.
Auf Wunsch des Brautpaares können auch donnerstags um 15:00 Uhr, an Freitagen ab 12.00 Uhr und an Samstagen Eheschließungen durchgeführt werden, sofern ein Standesbeamter zur Verfügung steht. Die Eheschließungsuhrzeit legt der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fest.
In unserer Gebührenübersicht erfahren Sie auch, welche Kosten auf Sie zu kommen.
Kosten einer Eheschließung
Ganz kostenlos ist eine standesamtliche Hochzeit nicht.
Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. gibt es ein oder mehrere ausländische Rechte zu beachten, wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Familienstammbuch wünschen.
In der Regel müssen Sie mit mindestens 120 Euro rechnen. Je nach Bedarf an weiteren Urkunden, Stammbuch oder bei Sonderwünschen kann Ihre Trauung auch etwa das Doppelte oder mehr kosten.
Die Trauung im Hochzeitsraum des Rathauses in Gründau kostet keinen Aufpreis. Findet die Trauung außerhalb des Rathauses z.B. in der Halle der Begegnung, im Stahlwerk, im Hofgut Hühnerhof oder im Heckers statt sind die Gebühren der Gebührentabelle zu entnehmen und die Miete für die Räumlichkeit, im Stahlwerk, im Hofgut oder Heckers, an die Location zu entrichten.
Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist.
Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein ‚Ehefähigkeitszeugnis‘, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellt. Hierzu gehören z.B. Bolivien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich ist ein Ehefähigkeitszeugnis in folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Großbritannien, Jugoslawien, Kroatien, Norwegen, Seychellen.
Ein Ehefähigkeitszeugnis kostet 47 Euro. In anderen Ländern reichen schon Ihr Reisepass und eine internationale Geburtsurkunde aus.
Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren, zum Beweis, dass die Urkunde echt ist.
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde ins Standesamt und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab.
Hier können Sie auch für Ihre im Ausland geschlossene Ehe ein deutsches Personenstandsregister anlegen lassen.
Die Heiratsurkunde/Eheurkunde beweist die Tatsache der Eheschließung.
Einer aktuellen Eheurkunde/Eheregisterauszug ist zu entnehmen, ob die Ehe noch besteht und welche Familiennamen die Ehegatten führen.
Unsere Standesbeamten stehen Ihnen bei Ihrem Schritt in die Ehe mit Rat und Tat zur Seite.
Der Trauraum im Rathaus
bietet in der Regel unser Hochzeitsraum im Rathaus in Gründau 34 Personen inklusive Brautpaar und Trauzeugen Platz.
Eheschließungen finden bei uns Montag bis Freitag am Vormittag oder an Donnerstagen um 15:00 Uhr statt.
Auf Wunsch des Brautpaares können auch an Freitagen ab 12.00 Uhr und an Samstagen Eheschließungen durchgeführt werden, sofern ein Standesbeamter*in zur Verfügung steht. Eine Terminreservierung für die Eheschließung kann i.d.R. auch schon vor den sechs Monaten der Eheanmeldung erfolgen. Bitte rufen Sie uns an, um Ihren Terminwunsch zu besprechen. Die Eheschließungsuhrzeit legt das Standesamt fest. Wünsche werden, wenn möglich, gerne berücksichtigt.
Im Anschluss an die Trauung kann ein kleiner Sektumtrunk erfolgen. Unsere Terrasse bietet bei schönem Wetter ein herrliches Ambiente, um Ihre Zeremonie mit Sekt und Fotos beim Standesamt ausklingen zu lassen. Bei schlechtem Wetter kann der Sektumtrunk im Foyer stattfinden. Stehtische und Sektgläser sind vorhanden. Den Sekt müssten Sie mitbringen.
Oder möchten Sie lieber außerhalb des Rathauses in der Halle der Begegnung in Mittel-Gründau, bei Stahlwerk.events in Lieblos, im Gut Hühnerhof im Ortsteil Gettenbach oder im Restaurant „Heckers“, Am Golfplatz 1 in der Gemarkung Mittel-Gründau sich das Ja-Wort geben?
Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen.
Sie können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen. Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.
Bei Fragen zum neuen Namensrecht kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter standesamt@gruendau.de.
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Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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