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Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Beschreibung

Vorschriften für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit

Ein Antrag auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes gestellt werden. Ein ausländischer Staatsangehöriger kann den Antrag stellen, wenn sein Heimatrecht keine dem deutschen Transsexuellenrecht vergleichbare Regelungen kennt.

Da in Deutschland die transseuellenrechtlichen Regelungen von den Amtsgerichten ausgeführt werden, empfiehlt sich bei weitergehenden Fragen eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtsgericht.

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Stichwörter

  • Transsexuellengesetz
  • Änderung der Geschlechtszugehörigkeit