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Mutterschaftsgeld als privat Krankenversicherte oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse als Familienversicherte beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Als werdende Mutter, können Sie für die Zeit Ihrer Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Beschreibung

Während Ihrer Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag können Sie Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen, sofern Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Das gilt z.B., wenn Sie familien- oder privatversichert sind. Das gilt, auch wenn Sie in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis arbeiten, also einem Minijob. Die Mutterschutzfristen beginnen in der Regel 6 Wochen vor der Geburt und enden 8 bis 12 Wochen danach.

Die Höhe des zu zahlenden Mutterschaftsgeldes beträgt maximal 13 EUR pro Tag. Das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) ist gesetzlich jedoch auf 210 EUR begrenzt. Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes vom BAS erfolgt dabei genauso kalendertäglich wie bei den Krankenkassen. Der Betrag wird aus Ihrem Netto-Lohn berechnet, also aus Ihrem durchschnittlichen täglichen Einkommen der letzten 3 Monate vor Beginn Ihrer Schutzfrist nach Abzug er gesetzlichen Abzüge.

Verfahrensablauf

Mutterschaftsgeld können Sie online beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf Mutterschaftsgeld auf der Internetseite des Bundesamts für Soziale Sicherung auf.
  • Melden Sie sich mit Ihrem BundID-Konto an, um die gesamte Kommunikation digital zu ermöglichen, oder wählen Sie den Gastzugang.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Nach Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag für Ihre Unterlagen auszudrucken.
  • Der Online-Antrag ist ohne Unterschrift gültig. Sie müssen Ihren Antrag oder Ihren Ausdruck daher nicht zusätzlich per Post einreichen.
  • Das BAS prüft Ihren Antrag.
  • Sie können den Stand der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit online abfragen.
  • Beim Erfüllen der Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und bekommen das Mutterschaftsgeld ausgezahlt.

Alternativ können Sie das Mutterschaftsgeld auch schriftlich beim BAS beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BAS.
  • Laden Sie das Antragsformular herunter.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus, unterschreiben Sie es und schicken es mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das BAS.
    Bitte beachten Sie: Das BAS archiviert die von Ihnen eingereichten Unterlagen nur noch in elektronischer Form und vernichtet die Originale. Sie erhalten die Originale daher nicht zurück. Bei Bedarf können Sie aber eine beglaubigte Kopie vom BAS erhalten.
  • Das BAS prüft Ihren Antrag und schickt Ihnen schnellstmöglich eine Eingangsbestätigung per Post.
  • Sie können den Stand der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit online abfragen.

Fristen

Sie sollten den Antrag auf Mutterschaftsgeld möglichst zu Beginn Ihrer Schutzfrist stellen. Sie können den Antrag aber auch nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Hierfür gilt jedoch eine Verjährungsfrist. Diese beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem Ihre Schutzfrist begonnen hat, also mit dem 1.01. des darauffolgenden Jahres. Sie endet 4 Jahre nach diesem Jahr am 31.12. 

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen
  • sozialgerichtliche Klage

Stichwörter

  • Mutterschaft
  • Schutzfrist
  • Geburt
  • Kündigung
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