Gültigkeitsgebiet: Hessen
Wenn Sie Eltern werden, haben Sie Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit von der Erwerbstätigkeit, insofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Elternzeit müssen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden.
Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber muss Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen.
Während dieser Zeit haben Sie besonderen Kündigungsschutz und erhalten keinen Lohn. Ein Ausgleich durch Elterngeld ist jedoch möglich und muss von Ihnen separat beantragt werden.
Für das Thema Elternzeit hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verschiedene Beratungsstellen und Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt.
Beginn
Die Elternzeit beginnt,
Bezug zum Kind
Elternzeit ist möglich für
Planung
Beide Elternteile können jeweils 3 Jahre Elternzeit nehmen, unabhängig davon, ob auch das andere Elternteil in Elternzeit geht.
Sie können die Elternzeit in bis zu 3 Zeitabschnitte aufteilen oder am Stück nehmen. Für die Aufteilung ist entscheidend, ob die Elternzeit oder Teile der Elternzeit
des Kindes genommen werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können auch mehr Abschnitte in Anspruch genommen werden.
Anmeldung
Die Elternzeit melden Sie schriftlich, aber formlos bei der Arbeitgeberin beziehungsweise beim Arbeitgeber an. Die Frist der Anmeldung ist
Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Ihnen die Elternzeit zu bestätigen.
Informationen zur Elternzeit
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet weiterführende Informationen und Kontaktdaten zu Beratungsstellen, um sich über die Elternzeit zu informieren. Diese sind zum Beispiel:
Es fallen keine Kosten an.
Formular & Onlineservices
Terminbuchung
Abfall & Entsorgung
Mängelmelder
Aktuelles
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