Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie jungen Menschen einen vertieften Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt geben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit Schülerinnen und Schülern eine Berufsorientierungsmaßnahme durchführen.
Mit einer Berufsorientierungsmaßnahme geben Sie als Maßnahmenträger oder Bildungsdienstleister Schülerinnen und Schülern einen vertieften Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt und verschaffen ihnen mehr Klarheit bei ihrer Ausbildungs- oder Studienwahl. Dabei vermitteln Sie ihnen zum Beispiel bei Betriebsbesuchen oder Praktika praxisnahe Eindrücke aus der Berufswelt. Ihre Maßnahme ergänzt Angebote zur schulischen Berufsorientierung und zu den Berufsberatungen.
Berufsorientierungsmaßnahmen geben Schülerinnen und Schülern außerdem
Folgende Elemente scheiden als zentrale Bestandteile Ihrer Berufsorientierungsmaßnahmen aus, können jedoch unter Umständen ein Teil davon sein:
Die Schülerinnen und Schüler werden sozialpädagogisch begleitet.
Die Maßnahmen können modular in einem Block oder auf mehrere Termine verteilt über ein oder mehrere Schuljahre hinweg durchgeführt werden.
Vertragspartner ist die Agentur für Arbeit, wenn diese die Maßnahme ausschreibt. Die Agentur für Arbeit kann sich auch an Maßnahmen Dritter finanziell (durch Zuwendungen an den Dritten) beteiligen. Der Bildungsdienstleister wird dann beispielsweise beauftragt durch:
Sie möchten Berufsorientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen durchführen. Darunter fallen:
Keine allgemeinbildenden Schulen sind:
Die Bundesagentur für Arbeit führt den Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen ausschließlich auf elektronischem Weg durch.
Bitte beachten Sie die im Vergabeverfahren vorgegebenen Fristen zur Einreichung des Angebotes.
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