Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Sie können Ihre BAföG-Schuld verringern, indem Sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen.
Sie erhalten einen Nachlass auf Ihr BAföG-Darlehen, wenn Sie dieses teilweise oder ganz vorzeitig zurückzahlen. Der tatsächliche Zahlungsbetrag fällt dann um die Nachlasssumme geringer aus als der nominale Tilgungsbetrag.
Voraussetzung ist, dass Sie mindestens EUR 500,00 vorzeitig zurückzahlen wollen. Der größtmögliche Nachlass wird Ihnen im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt mitgeteilt, den Sie etwa 4,5 Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit erhalten.
Sie haben von dem Tag, an dem Sie den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid erhalten, bis einen Tag vor dem ersten Termin der Ratenrückzahlung Zeit, den größtmöglichen Nachlass durch vorzeitige Rückzahlung zu bekommen. Der Nachlass wird nicht höher, je früher Sie vor diesem Termin zurückzahlen.
Es steht Ihnen frei, das Angebot der vorzeitigen Rückzahlung durch Tilgung des um den Nachlass geminderten Gesamtbetrags anzunehmen oder stattdessen mit der Ratenzahlung zu beginnen.
Auch wenn Sie Ihr Darlehen erst in Raten abzahlen, können Sie sich später immer noch für eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung entscheiden und einen Nachlass bekommen. Der Nachlass reduziert sich entsprechend, je geringer die verbleibende Darlehenshöhe ist. In diesem Fall stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf einen Nachlass beim Bundesverwaltungsamt. Sie erhalten dann ein entsprechendes Angebot, dass Sie zum genannten Zahlungstermin annehmen können.
Hinweis: Mit einer vorzeitigen Teilrückzahlung können Sie sich keinen Zahlungsaufschub "erkaufen", sondern der Rückzahlungszeitraum verkürzt sich nur zum Ende hin. Sie bleiben weiterhin verpflichtet, die nächsten Regelraten laut vorliegendem Tilgungsplan zu zahlen.
Eine vorzeitige Rückzahlung nach bereits begonnener Rückzahlung Ihres BAföG-Darlehens in Raten können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie noch nicht begonnen haben, Ihr BAföG-Darlehen in Raten abzuzahlen:
Hinweis: Wer während der Dauer einer ihm vom BVA wegen geringen Einkommens gewährten Freistellung von der Rückzahlung trotzdem Tilgungsleistungen auf diese Raten erbringt, erhält darauf keinen Nachlass.
Höchstmöglicher Nachlass bei vorzeitiger Tilgungsleistung wird nur gewährt bis zur erstmaligen Fälligkeit der ersten vierteljährlichen Rate.
keine
Gegen einen Bescheid mit dem Angebot zur vorzeitigen Rückzahlung können Sie innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe ggf. Widerspruch wegen der darin festgestellten Nachlasshöhe beim Bundesverwaltungsamt einreichen. Der Widerspruch muss von Ihnen begründet werden.
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