Gültigkeitsgebiet: Hessen
Online erledigenWenn Sie mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, benötigen Sie einen Befähigungsschein.
Wenn Sie für ein Unternehmen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten benötigen Sie einen Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes. Der Befähigungsschein ist insbeson-dere notwendig, wenn Sie als Sprengberechtigter oder Pyrotechniker oder bei der Kampfmittelräumung unselbständig arbeiten.
Auch Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter einer Betriebsabteilung, Betriebsmeister, und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind, dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz besitzen.
Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen kann nur eine natürliche Person sein.
Der Befähigungsschein wird in der Regel auf 5 Jahre befristet. Bei der Beantragung der Verlängerung ist diese Frist zu beachten. Ein abgelaufener Befähigungsschein kann nicht verlängert werden.
Die Gebührengrundlage ist eine Rahmengebühr. Diese beträgt 35,79 Euro - 204,52 Euro.
Die Gebührenhöhe berechnet sich am Aufwand für die Bearbeitung des Antrages.
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