Gültigkeitsgebiet: Hessen
Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation als Pflegeassistentin oder Pflegeassistent erworben. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland arbeiten? Dafür können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.
Wenn Sie in Deutschland dauerhaft in der Altenpflegehilfe tätig sein und sich Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer nennen möchten, müssen Sie über die staatliche Anerkennung verfügen. Mit der staatlichen Anerkennung haben Sie die Berechtigung, sich Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer zu nennen.
Durch die staatliche Anerkennung können Sie zudem gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass Ihre im Ausland abgeschlossene Ausbildung geprüft wurde und mit der hessischen Ausbildung gleichwertig ist.
Den Antrag auf staatliche Anerkennung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle (Regierungspräsidium Darmstadt) einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen.
Voraussetzung ist, dass Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) in Hessen haben oder dass Sie zumindest den Beruf in Hessen ausüben werden. Für diese zuständigkeitsbegründenden Tatsachen werden glaubhafte Nachweise benötigt.
Die dafür notwendigen Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung oder Sie erhalten sie bei der zuständigen Stelle.
Sie werden in der Regel innerhalb von 4 Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Über die staatliche Anerkennung wird Ihnen eine Erlaubnisurkunde ausgestellt und übersandt. Sofern eine staatliche Anerkennung als Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer erteilt wird, ist diese nur in Hessen gültig.
Die Nachweise zur gesundheitlichen Eignung und zur Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes (ärztliche Bescheinigung, Führungszeugnis und Erklärung über die Zuverlässigkeit) dürfen bei Erteilung der staatlichen Anerkennung nicht älter als drei Monate sein.
Erteilung der staatliche Anerkennung: 150 Euro
Ablehnung des Antrages auf staatlichen Anerkennung: bis zu 112,50 Euro
Rücknahme des Antrages auf staatliche Anerkennung: bis zu 75,00 Euro
Kopien: 0,20 Euro pro Kopie
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