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Erlaubnis für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

Beschreibung

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen möchten.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Anbau
  • Herstellung von Betäubungsmitteln und ausgenommenen Zubereitungen
  • Handel einschließlich Im und Export
  • wissenschaftliche Zwecke
  • klinische Prüfungen
  • sonstige Inverkehrbringung

Die Erlaubnis erteilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Sie erhalten die Erlaubnis immer nur für die beantragte Betriebsstätte und den Umfang an Betäubungsmitteln, den Sie benötigen. Für wissenschaftliche Vorhaben erhalten Sie in der Regel eine befristete Erlaubnis.

Für jede Form des Umgangs mit Betäubungsmitteln gibt es eigene Anforderungen und Antragsmöglichkeiten, je nachdem, in welcher Funktion Sie am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen wollen, zum Beispiel als:

  • Anbauer
  • Handelsunternehmen
  • Hersteller
  • Prüfärztin oder Prüfarzt
  • universitäre Einrichtung
  • außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtung
  • Behörde

Sie müssen mit geeigneten Sicherungsmaßnahmen dafür sorgen, dass die Betäubungsmittel nicht unbefugt entwendet oder abgezweigt werden können. Die jeweilige Sicherungsstufe ergibt sich aus der Art und der Menge der Betäubungsmittel, mit der Sie umgehen wollen. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen stimmen Sie in der Projektierungsphase mit dem BfArM ab.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr können Sie online, formlos schriftlich oder teilweise über ein Antragsformular beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Wenn Sie die Erlaubnis online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Wenn Sie den Antrag als Organisation stellen, benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto und ein ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Wenn Sie den Antrag als Privatperson stellen, benötigen Sie ein BundID-Konto sowie
    • ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder die eID Ihres europäischen Heimatstaats
    • oder ein ELSTER-Zertifikat
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. Zulässig sind die Formate PDF, DOC, JPEG, PNG, XLS, ZIP mit maximal 10 Megabyte pro Datei.
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Das BfArM meldet sich bei Ihnen, wenn Ihre Angaben oder Unterlagen unvollständig sind, und nennt Ihnen eine Frist für das Nachreichen.
  • Das BfArM sendet Ihnen eine Erlaubnisurkunde oder einen Ablehnungsbescheid sowie einen Kostenbescheid.

Wenn Sie die Erlaubnis über ein Antragsformular oder schriftlich beantragen:

  • Verfassen Sie ein Anschreiben mit allen benötigten Angaben oder füllen Sie das entsprechende Antragsformular auf der Internetseite des BfArM aus.
  • Sie drucken es aus und unterschreiben es.
  • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag oder das Antragsformular per Post an das BfArM.
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben.
  • Das BfArM meldet sich bei Ihnen, wenn Ihre Angaben oder Unterlagen unvollständig sind, und nennt Ihnen eine Frist für das Nachreichen.

Das BfArM sendet Ihnen per Post eine Erlaubnisurkunde oder einen Ablehnungsbescheid und einen Kostenbescheid.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stichwörter

  • Handel
  • Herstellung
  • Betäubungsmittelverkehr
  • Import
  • Erlaubnis
  • Neuantrag
  • Zubereitung
  • Betäubungsmittel
  • Anbau