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Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragen

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie Ihre pharmazeutische Ausbildung in Hessen abgeschlossen, bzw. den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in Hessen bestanden haben und Ihren Apothekerberuf nun in Deutschland ausüben möchten, benötigen Sie eine Approbation. Die Approbation wird auf Antrag erteilt

Beschreibung

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Pharmaziestudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker/Apothekerin stellen. Mit Erteilung der Approbation als Apotheker/Apothekerin sind sie berechtigt den Apothekerberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Absolventen/Absolventinnen des Pharmaziestudiums an hessischen Hochschulen beantragen die Approbation beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Nach Vorliegen der Voraussetzungen erteilt dieses die Approbation in Form einer Urkunde.

In der Approbationsordnung für Apotheker ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.  

Verfahrensablauf

  • Der Approbationsantrag ist online zu stellen:
  • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
  • Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLfGP innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen
  • Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen.
  • Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen.

Fristen

Auf Grund der zeitlichen Befristung einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.

Kosten & Gebühren

Auslagen (Portkosten etc.): EUR 6,25

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Rechtsbehelf

Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)

Stichwörter

  • Apothekerin
  • Approbation
  • Apotheker
  • Pharmazie
  • Zulassung zum Apothekerberuf
  • Berufsausübung
  • Landesprüfungsamt