Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie für Ihre Familie Wohnimmobilien für den eigenen Bedarf kaufen oder bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Baukindergeld beantragen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert selbstgenutztes Wohneigentum von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden.
Sie können für jedes Kind unter 18 Jahren, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, EUR 12.000 Baukindergeld bekommen für:
Kein Baukindergeld bekommen Sie:
Baukindergeld können Sie nur bekommen, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
Das Baukindergeld wird als Zuschuss gezahlt:
Für jedes weitere förderfähige Kind bekommen Sie jeweils EUR 12.000 in 10 Jahren zusätzlich.
Wenn Sie aus Ihrer geförderten Wohnimmobilie
erfüllen Sie die Förderbedingungen nicht mehr. Sie müssen die KfW Bankengruppe sofort schriftlich darüber informieren. Sie bekommen dann kein Baukindergeld mehr.
Die Antragstellung für das Baukindergeld erfolgt im Zuschussportal der KfW Bankengruppe.
Hinweis
Eine Antragstellung ist nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel möglich. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Sie müssen den Antrag auf Baukindergeld online im KfW-Zuschussportal stellen.
Hinweis
Wenn Sie die Fristen nicht einhalten, verfällt Ihr Anspruch auf das Baukindergeld.
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