Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenPlanen Sie einen Hochbau oder eine Abgrabung und Aufschüttung mit weniger als 40 Metern Abstand zur Autobahn? Dann benötigen Sie eine straßenrechtliche Ausnahmegenehmigung.
Im Nahbereich von Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung benötigen Sie für Ihre Bauvorhaben immer eine straßenrechtliche Genehmigung, die nach einer straßenrechtlichen Beurteilung durch das Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) erteilt werden kann. Das betrifft alle Autobahnen sowie ausgewählte Abschnitte der Bundesstraßen in Stadtstaaten außerhalb der Ortsdurchfahrt. Das stellt sicher, dass Verkehrsteilnehmende nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden oder andere Sicherheitsrisiken auf den fließenden Verkehr einwirken.
Im Nahbereich der Bundesfernstraßen befindet sich die Anbauverbotszone, die:
Innerhalb der Anbauverbotszone ist die Errichtung von Hochbauten sowie die Durchführung von Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfangs verboten. Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erlassen. Das Anbauverbot in der Anbauverbotszone gilt nicht für Telekommunikationsanlagen.
Sie können beim FBA eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn Sie einen Hochbau oder eine Abgrabung und Aufschüttung größeren Umfangs planen. Zu den Hochbauten zählen zum Beispiel:
Eine Ausnahmegenehmigung kann Ihnen erteilt werden, wenn:
Sie stellen den Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA).
In einigen Fällen benötigt Ihr Vorhaben eine weitere Genehmigung, zum Beispiel:
Dann beantragen Sie beide Genehmigungen unabhängig voneinander.
Es fallen keine Kosten an.
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