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Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in der Pflegeversicherung beantragen

Gültigkeitsbereich: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie pflegebedürftig sind, kann es erforderlich sein, das Wohnumfeld an Ihre individuellen Belange anzupassen. Sie können bei Ihrer Pflegekasse finanzielle Unterstützung für nötige Anpassungen und Umbauten beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie pflegebedürftig sind, zahlt Ihre Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Umbaumaßnahmen, die Ihr Zuhause pflegegerecht machen. Dazu gehören zum Beispiel das Einbauen eines Treppenlifts, verbreiterte Türen und Schwellen statt Stufen. Die Maßnahmen sollen die häusliche Pflege ermöglichen, den Pflegealltag erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen.

Auf Antrag zahlt Ihre Pflegekasse für solche Anpassungen und Umbauten einen Zuschuss von bis zu 4.180 EUR. Der Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten der Umbaumaßnahme begrenzt. Kostet der Umbau mehr als 4.180 EUR, zahlen Sie den darüber liegenden Betrag selbst.

Wenn Sie mit weiteren Pflegebedürftigen zusammenwohnen, können Sie mit dem Zuschuss in Höhe von 4.180 EUR je Maßnahme das gemeinsame Wohnumfeld verbessern. Der Zuschuss ist auf 16.720 EUR begrenzt.

Zu den Umbaumaßnahmen, die Pflegekassen bezuschussen, zählen zum Beispiel:

  • Anpassung der Wohnumgebung an Ihre Bedürfnisse: Fenstergriffe auf rollstuhlgerechter Höhe, Treppenlift, Aufzug
  • Anpassungen der Bausubstanz: verbreiterte Türen, bodengleiche Dusche, feste Rampen
  • technische Hilfen: höhenangepasste Küchengeräte, absenkbare Hängeschränke
  • Wohnumfeldverbesserung: Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, Umzug vom Ober- ins Erdgeschoss

Sie können den Zuschuss grundsätzlich einmalig für eine Baumaßnahme erhalten. Ein erneuter Zuschuss ist möglich, wenn Ihre Pflegesituation sich so verändert, dass weitere Maßnahmen nötig werden. 

In Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen, die von der Vermieterin oder vom Vermieter gewerbsmäßig nur an Pflegebedürftige vermietet werden, liegen die Voraussetzungen hingegen nicht vor. Hier erhalten Sie keinen Zuschuss.

Verfahrensablauf

Um einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Diese ist Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angegliedert, Sie können die gleichen Kontaktdaten nutzen.

  • Es ist hilfreich, wenn Sie vor der Beantragung eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Diese unterstützt Sie auch bei der Antragstellung.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse zum genauen Verfahren und ob es ein Antragsformular gibt.
  • Den Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
  • Die Pflegekasse prüft den Antrag. Sie darf nur Kosten übernehmen, die notwendig und wirtschaftlich sind.
  • Warten Sie den Bescheid der Pflegekasse ab, bevor Sie mit der Anpassungs- oder Umbaumaßnahme beginnen. Etwaige mietrechtliche Fragen müssen Sie eigenverantwortlich klären und gegebenenfalls die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters einholen.
  • Wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und die entstandenen Kosten belegt werden können, zum Beispiel durch eine Handwerkerrechnung, überweist die Pflegekasse Ihnen den Zuschuss.

Fristen

Bitte reichen Sie den Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vor Beginn der Umbaumaßnahme bei Ihrer Pflegekasse ein.
Kann die Pflegekasse bis zum Ablauf von 3 Wochen, beziehungsweise bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes bis zum Ablauf von 5 Wochen, nach Antragseingang nicht über den Antrag entscheiden, hat sie dies Ihnen unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Kosten & Gebühren

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Gegebenenfalls entstehen Gebühren durch Gutachterinnen oder Gutachter oder Sachverständige für das Erstellen eines Gutachtens über mögliche bauliche Maßnahmen, zum Beispiel in Bezug auf die Statik oder für Kostenvoranschläge.

Übersteigen die Umbaukosten 4.180 EUR, müssen Sie den darüber liegenden Betrag zahlen.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht
     

Schlagwörter

  • Pflegebedürftige
  • Umbaumaßnahmen
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