Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie eine Entlastung von der deutschen Abzugsteuer erhalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.
Inländische Einkünfte von ausländischen Künstlerinnen und Künstlern, Sportlerinnen und Sportlern, Lizenzgeberinnen und Lizenzgebern und Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräten unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) besteuert diese Einkünfte in einem Steuerabzugsverfahren.
Sie können beim BZSt einen Antrag auf Entlastung von der deutschen Abzugsteuer stellen. Ausländische Steuerpflichtige werden vom deutschen Steuerabzug entlastet, indem
In Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind:
Eine Entlastung vom deutschen Steuerabzug kann nur erfolgen, wenn es zwischen Deutschland und Ihrem Ansässigkeitsstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt.
Wenn es kein DBA gibt, können Sie eine etwaige Doppelbesteuerung allenfalls durch entsprechende nationale Regelungen im Ansässigkeitsstaat vermeiden.
Anträge auf Entlastung vom Steuerabzug werden vom BZSt bearbeitet.
Sie müssen den Antrag auf Abzugsteuerentlastung im BZSt-Online-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 9 stellen.
Online-Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Ein schriftlicher Papierantrag ist nur noch für Härtefälle vorgesehen. Voraussetzung für einen schriftlichen Antrag ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller keine Möglichkeit hat, einen Antrag über das BOP zu stellen.
Wenn dem formlosen Antrag auf Anerkennung eines Härtefalls stattgegeben wird, erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller das Antragsformular per Brief.
für Erstattungsanträge: innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Vergütungen bezogen wurden beziehungsweise nicht vor Ablauf 1 Jahres nach Entrichtung der Steuerabzugsbeträge
Es fallen keine Kosten an.
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