Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden.
Als eine Person, die erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbständig tätig ist, sind Sie grundsätzlich über die Künstlersozialversicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig.
Allerdings nur dann, wenn nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen oder Sie vorrangig anderweitig versichert sind. Sollte sich an Ihrer beruflichen Situation grundsätzlich etwas ändern, müssen Sie das der Künstlersozialkasse umgehend mitteilen.
Beispiele für berufliche Umstände, die Auswirkungen auf Ihre bestehende Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse haben können:
Darüber hinaus gibt es weitere berufliche Umstände, die das Versicherungsverhältnis in der Künstlersozialversicherung betreffen.
Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Künstlersozialkasse.
Sie können die Künstlersozialkasse online oder per Post über Ihre berufliche Änderung informieren.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Beantworten Sie mögliche Rückfragen der Künstlersozialkasse bitte umgehend.
Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Angaben und informiert Sie per Post, ob und gegebenenfalls wie sich Ihr Versicherungsstatus ändert.
Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer beruflichen Situation unverzüglich mit.
Es fallen keine Kosten an.
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