Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenIhre berufliche Situation verändert sich derart, dass Sie ein anderes Einkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit erwarten? Dann müssen Sie Ihre Einkommensschätzung bei der Künstlersozialkasse anpassen.
Soweit Sie als künstlerisch oder als publizistisch selbstständig tätige Person über die Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, können Sie Ihre bei der Künstlersozialkasse vorliegende Einkommensschätzung jederzeit ändern.
Durch die Abgabe einer neuen Einkommensschätzung können Sie Ihre Beitragshöhe an Ihre neue Situation anpassen.
Bei der Änderung Ihrer Einkommensschätzung beachten Sie bitte Folgendes:
Eine Änderung Ihrer Einkommensschätzung wirkt sich im Regelfall ab dem Folgemonat nach Eingang der Mitteilung auf die Beitragsberechnung aus.
Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Einkommensschätzung immer nur von Januar bis November eines Jahres aktualisieren können.
Ermitteln Sie zunächst anhand Ihrer bislang erzielten Einkünfte und unter Berücksichtigung Ihrer zukünftigen Auftragslage Ihre neue Einkommenserwartung für das laufende Jahr.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Die Änderung Ihrer Einkommensschätzung bekommen Sie schriftlich bestätigt. Unter Umständen erhalten Sie eine neue Beitragsmitteilung.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres geschätzten Jahresarbeitseinkommens aus künstlerischer oder publizistischer selbstständiger Tätigkeit unverzüglich mit. Die Änderung kann für das laufende Jahr nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in der Zeit von Januar bis November eines Jahres eingeht.
Es fallen keine Kosten an.
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
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