Gültigkeitsgebiet: Hessen
Online erledigenWenn Sie erben, müssen Sie Erbschaftsteuer zahlen.
Die Erbschaftsteuer erfasst Vermögen, die Personen in Erbschaften erlangt haben. Sie soll zu einer gerechteren Verteilung von Vermögen beitragen. Die Erbschaftsteuer erfasst nicht den gesamten Nachlass einer verstorbenen Person, sondern das Erbe, das die Erwerberin oder Erwerber erhält. Dieses nennt man auch Erbanfall.
Wenn Sie also Vermögen erben, müssen Sie dies dem Finanzamt melden und versteuern.
Versteuern müssen Sie jedes Vermögen, dass Sie von Todes wegen erwerben. Dazu gehören:
Die Höhe der Steuer hängt von dem steuerpflichtigen Vermögen ab, das Sie erben. Die Bewertung des von der Verstorbenen oder des Verstorbenen an Sie übergegangenen Vermögens erfolgt nach dem Bewertungsgesetz.
Von besonderer Bedeutung ist die Bewertung des Grundvermögens. Das örtlich zuständige Finanzamt stellt den Grundbesitzwert bei Bedarf in einem gesonderten Verfahren fest. Grundlage ist der gemeine Wert der Grundstücke. Zur Ermittlung des gemeinen Werts existieren verschiedene Bewertungsmethoden.
Folgende Werte können die Erbschaftsteuer mindern:
Für die Höhe der Steuer ist daneben die Steuerklasse entscheidend. Die Steuerklasse wirkt sich auf die Höhe Ihres persönlichen Steuersatzes und Freibetrags aus. Dem Grunde nach gilt hier, dass die Erbschaftsteuer umso geringer ausfällt, je enger Sie mit dem Erblasser verwandt sind.
Die Höhe der Steuer hängt weiter davon ab, ob sachliche Steuerbefreiungen zu berücksichtigen sind. Freibeträge sind Geldwerte, die nicht versteuert werden.
Aus dem Befreiungskatalog sind folgende Freibeträge von besonderer Bedeutung:
Auch wenn Sie begünstigungsfähiges Betriebs- und Anteilsvermögen sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen erwerben, sieht das Erbschaftsteuergesetz diverse Verschonungsmöglichkeiten vor.
3 Monate: Innerhalb der Frist müssen Sie die Erbschaft melden, nachdem Sie von dem Erbanfall erfahren haben.
1 Monat: Die Frist gilt für die Zahlung der Erbschaftsteuer, nachdem Sie den Erbschaftsteuerbescheid erhalten haben.
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