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Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Wenn Sie im Ausland wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten, können Sie Ihren Personalausweis bei einer deutschen Auslandsvertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.

Beschreibung

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit und mit ständigem Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht innerhalb Deutschlands.

Sie können jedoch an der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung auch einen Personalausweis beantragen. Zuständig für die Personalausweisausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.

Sie können dort auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren lassen, die selbst gewählte, sechsstellige PIN ändern oder die ausländische Anschrift auf Ihrem Personalausweis und im Chip eintragen lassen.

Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Personalausweisbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.

Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Personalausweisanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an. Sie bieten nur die Antragsannahme an, nicht jedoch weitere Zusatzleistungen wie die Aktivierung oder Änderung Ihrer PIN oder eine Änderung der Anschrift.

Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung oder eine Personalausweisbehörde im Inland aufsuchen. Den Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen.

Verfahrensablauf

Ihren Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auslandsvertretung oder bei der Honorarkonsularbeamtin oder dem Honorarkonsularbeamten.
  • Füllen Sie das Antragsformular soweit wie möglich vorher aus. Die Unterschrift auf dem Antragsformular leisten Sie erst im Termin vor Ort.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Sie müssen persönlich erscheinen, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Ausweises erheben zulassen.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Personalausweises ab dem sechsten Lebensjahr gesetzlich verpflichtend:
    • dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
    • Kinder unter 6 Jahren sind von der Fingerabdruckabnahme ausgeschlossen.
  • Sie erhalten eine fünfstellige Einmal-PIN und die zehnstellige Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK) in einem geschlossenen Kuvert.
  • Wenn der Personalausweis fertig produziert ist, wird er Ihnen zusammen mit dem Sperrkennwort zugesandt, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, oder Sie werden telefonisch oder per E-Mail über die Abholung Ihres Personalausweises und Sperrkennworts benachrichtigt.

Kosten & Gebühren

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium des Innern (BMI)

Rechtsbehelf

Wenn Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises abgelehnt wird:

  • Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin

Stichwörter

  • Auswärtiges Amt
  • Ausstellung
  • Botschaft
  • Bürgeramt
  • Einwohnermeldeamt
  • Ausweispflicht
  • Ausweis