Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie eine Funkstörung vermuten, können Sie diese beim Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur melden.
Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur berät und unterstützt Sie bei der Ursachensuche von Funkstörungen, auch in Verbindung mit elektromagnetischen Unverträglichkeiten.
Wenn Sie eine Funkstörung melden und die Bundesnetzagentur diese anhand Ihrer Angaben ebenfalls vermutet, wird der Prüf- und Messdienst die Störquelle mit speziellen Mess- und Peilwagen vor Ort ermitteln und Abhilfemaßnahmen einleiten.
Bevor Sie die zentrale Funkstörungsannahme kontaktieren, sollten Sie prüfen, ob es sich bei der Störung nicht um eine der folgenden häufigen Ursachen handelt:
oder
In diesen Fällen ist die zentrale Funkstörungsannahme nicht der richtige Ansprechpartner.
Bei Mobilfunk-, Telefon- oder Internetstörungen wenden Sie sich zunächst an Ihren Anbieter des jeweiligen Telekommunikationsdienstes, um auszuschließen, dass dort eine Störung vorliegt.
Auslöser für Funkstörungen
Im Alltag können Sie Störsignale beispielsweise bemerken als:
Funkstörungen können zum Beispiel verursacht werden durch:
Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Geräte ein CE-Kennzeichen tragen und diese bestimmungsgemäß betrieben werden.
Funkstörungen können die öffentliche Sicherheit gefährden, wenn sie beispielsweise die Funkkommunikation von Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr oder im Flugverkehr beeinträchtigen.
Eine Funkstörung können Sie online oder telefonisch bei der zentralen Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur melden.
Prüfen Sie zunächst, ob ein technischer Defekt des Geräts oder ein Bedienfehler vorliegt.
Online:
Telefon:
Falls eine Störung vermutet wird, vereinbart die Bundesnetzagentur in der Regel einen Termin mit Ihnen vor Ort, um die Störquelle zu ermitteln.
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
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