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Diplomatenpass oder Dienstpass beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Wenn Sie dienstliche Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland im Ausland wahrnehmen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein amtlicher Pass vom Auswärtigen Amt ausgestellt werden. Je nach Tätigkeit können Sie einen Diplomatenpass oder einen Dienstpass erhalten.

Beschreibung

Das Auswärtige Amt (AA) stellt amtliche Pässe aus. Amtliche Pässe sind Diplomaten- und Dienstpässe, sowie vorläufige Diplomaten- und Dienstpässe. Ein amtlicher Pass dient als Ausweisdokument für Grenzüberschritte.

Amtliche Pässe werden an Personen ausgestellt, die im Rahmen einer Dienstreise die Interessen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) vertreten. Abhängig von Ihrem Berufsfeld können Sie einen Diplomatenpass oder einen Dienstpass beantragen. Ein vorläufiger amtlicher Pass wird nur in Einzelfällen ausgestellt, wenn Sie den amtlichen Pass sofort benötigen und dies dem AA begründen können.

Wenn der Grund für die Ausstellung des Passes nicht mehr existiert, muss der Pass an das Auswärtige Amt zurückgegeben werden.

Wenn Sie einen amtlichen Pass erhalten, kann Ihnen weiterhin ein Reisepass, ein vorläufiger Reisepass oder ein Kindereisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Sie können einen Diplomatenpass oder einen Dienstpass schriftlich beim Auswärtigen Amt beantragen.

  • Amtliche Pässe erhalten nur Personen, die in dienstlichem Auftrag reisen müssen. Sie gehören Strukturen an, die über Erfahrung bei der Beantragung solcher Pässe verfügen. Sollte Ihre Struktur nicht über das Antragsformular verfügen, so kann diese sich an das AA wenden, um das Antragsformular zu erhalten.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Ihre Dienststelle muss Ihre Angaben mit Unterschrift und Dienstsiegel oder Stempel amtlich bestätigen.
  • Senden Sie den Antrag und alle weiteren Unterlagen an das AA oder bringen Sie ihn zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten mit
  • Ihr Passbild und Ihre Fingerabdrücke müssen elektronisch von der Pass- und Visastelle des AA erfasst werden. Dazu müssen Sie persönlich erscheinen. Alternativ können die Daten auch an folgenden Stellen erfasst werden:
    • für im Ausland ansässige Personen: ermächtigte Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland;
    • für im Inland ansässige Personen: beauftragte Bundesbehörden.
  • Der amtliche Pass wird Ihnen entweder zugeschickt oder Sie holen ihn beim AA ab.

Fristen

Die Gültigkeitsdauer wird anhand der Dauer der dienstlichen Aufgabe oder des amtlichen Auftrags bemessen. Die Gültigkeitsdauer darf nicht länger als 10 Jahre sein.

Ein vorläufiger Diplomaten- oder Dienstpass darf nicht länger als 1 Jahr gültig sein.

Die Gültigkeitsdauer darf nicht verlängert werden.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Auswärtiges Amt (AA)

Rechtsbehelf

Keine

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