Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer kurz vor Ihrer beabsichtigen Ausreise aus Deutschland feststellen, dass Ihr Pass oder Passersatz abgelaufen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Notreiseausweis beantragen.
Bei akuten Notfällen können Sie an der Grenze einen Notreiseausweis beantragen, damit Sie aus Deutschland aus- und gegebenenfalls wieder einreisen können. Akute Notfälle bestehen, wenn eine unbillige beziehungsweise unzumutbare Härte vermieden werden soll oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Sie können mit dem Notreiseausweis nur in einen anderen Staat einreisen, wenn dieser das Dokument anerkennt. Eine Verpflichtung zur Anerkennung durch andere Staaten besteht nicht. Auch Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, Sie mit einem Notreiseausweis mitzunehmen.
Der Notreiseausweis kann beantragt werden von:
Ein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Notreiseausweises besteht nicht. Ob Ihnen das Notfalldokument ausgestellt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Grenzbehörde. Die Behörde kann die Ausstellung zum Beispiel verweigern, wenn Sie in ein Land reisen wollen, von dem bekannt ist, dass es den Notreiseausweis nicht anerkennt oder wenn Sie bei Ihrem Konsulat oder der Ausländerbehörde einen Pass oder Passersatz beantragen können.
Für Minderjährige können Sorgeberechtigte oder eine bevollmächtigte Person den Notreiseausweis beantragen.
Der Notreiseausweis wird von einer Grenzbehörde, beispielsweise am Flughafen bei der Bundespolizei, ausgestellt. Grenzbehörden sind die Bundespolizei und weitere Landes- und Bundesbehörden, die mit der Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragt sind.
Der Notreiseausweis gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat. Er ist kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass.
Den Notreiseausweis können Sie persönlich bei der Grenzbehörde beantragen, beispielweise am Flughafen bei der Bundespolizei.
Der Antrag kann nur kurze Zeit vor Reiseantritt gestellt werden, da andernfalls die Ausstellung eines Reisedokuments in der Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde möglich ist.
Hinweise:
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