Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie einen Integrationskurs besuchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.
Integrationskurse in Deutschland helfen Zugewanderten nicht nur dabei, die deutsche Sprache zu lernen, sondern auch, mehr über die Geschichte, Kultur und Rechtsordnung zu erfahren.
Sie können einen Fahrtkostenzuschuss für den Besuch eines Integrationskurses erhalten, wenn Ihre Wohnung mindestens 5 Kilometer vom Kursort entfernt liegt. Es ist zumutbar, dass Sie Strecken unter 5 Kilometer zu Fuß gehen. Wenn Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, den Fußweg zum Integrationskursträger, der kleiner als 5 Kilometer ist, zu Fuß zurückzulegen, können Sie durch Vorlage eines ärztlichen Attests einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.
Sie können den Fahrtkostenzuschuss erhalten, wenn Sie die Kosten für den Integrationskurse nicht selbst bezahlen müssen. Sie erhalten entweder einen festen Geldbetrag
Dies hängt im Wesentlichen davon ab, welches Verkehrsmittel Sie nutzen.
Sie müssen Ihren Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen. Sie erhalten den Fahrtkostenzuschuss in der Regel ab dem Kursabschnitt, der nach Ihrem Antrag beginnt. Eine rückwirkende Auszahlung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist grundsätzlich nicht möglich.
Wenn Sie umziehen oder der Kursort wechselt, müssen Sie in der Regel einen neuen Antrag stellen. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
In diesem Fall teilen Sie lediglich dem BAMF Ihre neue Adresse mit.
Den Antrag auf Fahrtkostenzuschuss können Sie online über das Verwaltungsportal des Bundes oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.
Online-Antragstellung
Schriftlicher Antrag
Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen, um den Zuschuss zu erhalten.
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid entnehmen.
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Aktuelles
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