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Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Win-Win - Durch Kooperation zur Integration" beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie sozial-innovative Lösungen und Maßnahmen für junge Männer mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung und Sozialleistungen im Alter von 18 bis 35 Jahren anbieten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Kommunen insbesondere bei der sozialen Integration von jungen Männern mit Migrationshintergrund und Nichterwerbstätige im Alter von 18 bis 35 Jahren sowie beim Zugang in den Arbeitsmarkt und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen. Diese Zielgruppe stellt viele deutsche Kommunen mit einem hohen Migrantenanteil vor besondere Herausforderungen.

Die Förderung erfolgt durch das ESF Plus-Bundesprogramm "Win-Win". Das Programm "Win-Win" fördert neue innovative Lösungskonzepte und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von jungen Männern mit Migrationshintergrund. Dies geschieht durch die Bildung von neuen sozialen Beziehungen oder Kooperationen zwischen öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und privaten Organisationen. Soziale Innovationen sollen zudem auf andere Kommunen oder in andere soziale Kontexte übertragen werden.

Art und Umfang

Sie erhalten die Förderung als eine der Organisationen in dem neuen Kooperationsverbund. Sie wird als Zuschuss in der Regel für 4 Jahre ausgezahlt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 95 % der Gesamtausgaben der Vorhaben. Sie müssen sich selbst mit mindestens 5 % der Gesamtausgaben beteiligen.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
  • Vorhaben zu prüfen.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Förderung.

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren für das ESF Plus-Programm "Win-Win" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

Zu Schritt 1:

  • Interessenbekundungen reichen Sie über den Online-Dienst Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
  • Ein unabhängiges Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen. Dazu zählen
    • Aspekte der Eignung und Finanzierung,
    • Bildung und Kooperation eines neuen Kooperationsverbunds,
    • Qualität des Projektkonzepts,
    • Qualität des Arbeits- und Zeitplans,
    • Verstetigung und Transfer von sozialen Innovationen und die
    • Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.  

Zu Schritt 2:

  • Wenn Ihr Projekt in der 1. Stufe positiv bewertetet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über Förderportal Z-EU-S zu stellen.

Wenn Ihr Vorhaben bewilligt wird, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Rechtsbehelf

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal
    Z-EU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens - sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden - ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig

Stichwörter

  • Integration von Nichterwerbstätigen
  • Personen mit Migrationshintergrund
  • Soziale Integration und Inklusion
  • ESF Programm Win-Win
  • soziale Innovationen
  • Förderrichtlinie Win-Win
  • Europäischer Sozialfonds
  • Bildung von Kooperationsverbünden
  • Integration von Langzeitarbeitslosen