Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenFür ein Flugfunkzeugnis müssen Sie eine Flugfunkprüfung ablegen. Die Zulassung zur Prüfung beantragen Sie bei der Bundesnetzagentur.
Zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft benötigen Sie ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur. Das Zeugnis erhalten Sie nach bestandener Flugfunkprüfung.
Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen. Die Prüfung können Sie an derzeit 7 Standorten der Bundesnetzagentur ablegen. Die Standorte sind Berlin, Bremen, Eschborn, Köln, Reutlingen, München und Leipzig.
In Deutschland gibt es verschiedene Flugfunkzeugnisse:
Sie können jeweils nur ein Flugfunkzeugnis besitzen. Für dieses müssen Sie im Regelfall eine sogenannte Vollprüfung ablegen. Sollten Sie eine Vollprüfung nicht bestanden haben, können Sie eine Wiederholungsprüfung ablegen. Für ein anderes Flugfunkzeugnis absolvieren Sie dann eine Zusatzprüfung - zum Beispiel, wenn Sie zusätzlich zu Sichtflugregeln auch nach Instrumentenflugregeln fliegen möchten.
Für Flugfunk in englischer Sprache (zum Beispiel AZF E oder BZF E) müssen Sie neben dem Flugfunkzeugnis Kenntnisse der englischen Sprache (Language Proficiency - LP) nachweisen. Dazu legen Sie die LP-Prüfung bei der Bundesnetzagentur ab.
Die Prüfung für Ihr Flugfunkzeugnis können Sie auch im Rahmen einer Luftfahrerprüfung ablegen. Wenn Sie bereits die theoretische Prüfung einer Luftfahrtbehörde des Landes bestanden haben, melden Sie sich zusätzlich zur praktischen Prüfung zum Erwerb eines Flugfunkzeugnisses an. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung der Landesluftfahrtbehörde, dass Sie die theoretische Prüfung bestanden haben.
Sie können die Zulassung zur Flugfunkprüfung online oder per Post oder per E-Mail beantragen.
Sie benötigen grundsätzlich einen Prüfungstermin. Vereinbaren Sie einen Prüfungstermin bei einem Standort der Bundesnetzagentur. Dies ist per Telefon, E-Mail oder vor Ort möglich. Sollten Sie keinen Prüfungstermin vereinbaren, meldet sich die gewählte Prüfungsstelle bei Ihnen mit einem Terminvorschlag.
Bezahlen Sie die Antragsgebühr nach Bestätigung des Prüfungstermins durch die Bundesnetzagentur.
Online-Antrag
Antrag per Post oder per E-Mail:
Es gibt keine Fristen.
Überweisen Sie die Gebühr per Vorkasse an die folgende Kontoverbindung:
Empfänger: Bundeskasse Trier
Kreditinstitut: BBK Saarbrücken
IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20
BIC: MARKDEF1750
Geben Sie im Verwendungszweck eine der folgenden Informationen an:
Die Gebühren betragen für die:
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