Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWer auf Bundeswasserstraßen ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen möchte, benötigt einen Sportbootführerschein. Diesen können Sie zusammen mit einem Prüfungstermin bei einem auszuwählenden Prüfungsausschuss beantragen.
Wenn Sie Sport- oder Freizeitfahrzeuge auf Bundeswasserstraßen führen möchten, benötigen Sie dafür eine Fahrerlaubnis, die Sie im Regelfall nach einer bestandenen Prüfung durch einen Sportbootführerschein nachweisen können.
Beim Sportbootführerschein wird unterschieden zwischen dem Geltungsbereich der zu befahrenden Bundeswasserstraße; das heißt Binnen- oder Seeschifffahrtsstraßen, und der Antriebsart.
Der Sportbootführerschein Binnen Motor ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten bis 20 Meter Länge unter Motor. Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge mit mehr als 15 PS Leistung für Verbrennungsmotoren und 7,5 PS Leistung für Elektromotoren auf den Binnenschifffahrtsstraßen.
Der Sportbootführerschein Binnen Segel ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten bis 20 Meter Länge unter Segel. Der Sportbootführerschein Binnen Segel ist der Nachweis über praktische und theoretische Segelkenntnisse. Der Sportbootführerschein See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf Seeschifffahrtsstraßen. Das Segeln auf Seeschifffahrtsstraßen ist erlaubnisfrei.
Sie können den Antrag auf Abnahme einer Voll- oder Teilprüfung zum Erwerb eines Sportbootführerscheins bei einem Prüfungsausschuss der beliehenen Verbände stellen.
Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen können Sie online über das Bundesportal oder per Post bei einem Prüfungsausschuss der vom BMDV beliehenen Verbände stellen.
Online-Antrag:
Postalischer Antrag:
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