Startseite > Verwaltungsportal Hessen

Ausnahmen und alternative Nachweisverfahren zum europäischen Luftrecht beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Sie benötigen eine Genehmigung einer Ausnahme vom europäischen Luftrecht oder eines alternativen Nachweisverfahrens anstelle der Acceptable Means of Compliance (AMC)? Dann müssen Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen, sofern es in Ihrem Fall zuständig ist.

Beschreibung

Als Privatperson, Organisation, Einzelunternehmerin und Einzelunternehmer oder sonstige selbstständig tätige Person können Sie folgende Genehmigungen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen:

  • Genehmigung einer Ausnahme vom europäischen Luftrecht im Rahmen der Flexibilitätsbestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1139
  • Genehmigung eines alternativen Nachweisverfahrens anstelle der Acceptable Means of Compliance (AMC)

Für die annehmbaren Nachweisverfahren (AMC) der europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) können Sie alternative Nachweisverfahren beantragen, sofern diese mit der betreffenden EU-Verordnung in Einklang stehen. Hierzu müssen Sie einen Nachweis vorlegen. Die Nachweisverfahren können die Bereiche Technik und Umweltschutz, Betrieb und das Luftfahrtpersonal betreffen.

Das LBA ist für die Genehmigung der Ausnahmen beziehungsweise alternativen Nachweisverfahren zuständig, sofern der zugrundeliegende Sachverhalt in die Zuständigkeit des LBA fällt. Aktuell können Sie hier Ausnahmen oder alternative Nachweisverfahren beantragen, die im Zuständigkeitsbereich des LBA eine der folgenden Rechtsgrundlagen berühren:

  • Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
  • Verordnung (EU) Nr. 748/2012
  • Verordnung (EU) Nr. 965/2012
  • Verordnung (EU) Nr. 1321/2014
  • Verordnung (EU) 2015/640
  • Verordnung (EU) 2018/1139 (nur Artikel 11)
  • Verordnung (EU) 2019/945
  • Verordnung (EU) 2019/947

Verfahrensablauf

Anträge im Zusammenhang mit Ausnahmen und alternativen Nachweisverfahren zum europäischen Luftrecht können Sie online, per Post oder per Fax stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie das Online-Formular an. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
  • Im Anschluss können Sie den Antrag digital absenden.
  • Je nachdem, auf welcher Rechtsgrundlage Ihr Antrag beruht, wird Ihr Antrag an das zuständige Fachreferat im LBA weitergeleitet.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das LBA bei Ihnen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.

Antrag per Post:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie das Online-Formular an. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Antrag per Fax:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie das Online-Formular an. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Fax an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Stichwörter

  • Alternative Nachweisverfahren
  • Europäische Agentur Flugsicherheit
  • Europäisches Luftrecht
  • Risikobewertung
  • AltMoC
  • Luftrechtsausnahme
  • Luftfahrt
  • Ausnahmegenehmigung
  • Agentur für Flugsicherheit
  • Risikobetrachtung
  • Flugsicherheit
  • AMC
  • Ausnahme Luftrecht
  • Luftrecht
  • Annehmbare Nachweisverfahren
  • Luftfahrt-Bundesamt