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Eine Änderung Ihrer personenbezogenen Daten der Amateurfunkverwaltung anzeigen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Als Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteilten deutschen Amateurfunk-Rufzeichen müssen Sie der Bundesnetzagentur Änderungen Ihrer personenbezogenen Daten stets und unverzüglich mitteilen.

Beschreibung

Hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen und Ihnen ein personengebundenes Rufzeichen zugeteilt, müssen Sie der BNetzA über ein Online-Formular oder formlos per E-Mail oder Post unverzüglich mitteilen, wenn sich Ihre in der Zulassung erfassten personengebundenen Daten ändern. Das betrifft zum Beispiel Namensänderungen, einen Wohnortwechsel oder einen Wechsel der Staatsangehörigkeit.

Zusätzlich können Sie über eine Änderungsanzeige der Veröffentlichung Ihrer Anschrift und des Standortes Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle in der Rufzeichenliste und der Rufzeichenabfrage widersprechen.

Verfahrensablauf

Sie können die Anzeige zur Änderung Ihrer personengebundenen Daten online oder formlos per Post oder E-Mail bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen.

Änderungen online anzeigen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Nachweise hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Änderungen per Post oder E-Mail anzeigen:

  • Schicken Sie Ihre Anzeige formlos und mit den gegebenenfalls erforderlichen Nachweisen per E-Mail oder per Post an die BNetzA.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Fristen

Jede Änderung Ihres Namens oder Ihrer Anschrift müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Rechtsbehelf

entfällt

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