Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie wissen möchten, ob über Sie in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes Informationen zu schweren Verstößen hinterlegt sind und Sie diese Information zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, können Sie einen Antrag auf Behörden-Auskunft bei der BLE stellen.
Eine Auskunft über den Sie betreffenden Inhalt in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
In der Nationalen Verstoßdatei werden Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU elektronisch gespeichert. Eingetragen werden Verstöße, die von deutschen Staatsangehörigen begangen wurden; ebenso Verstöße, die auf Fischereifahrzeugen begangen wurden, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. Verstöße, die bei Ausübung der Seefischerei im Küstenmeer oder der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands begangen wurden, werden ebenfalls dokumentiert. Darüber hinaus werden die Punkte für schwere Verstöße in die Verstoßdatei eingetragen.
Insbesondere einige Bundesländer haben Förderprogramme für die Fischerei und Aquakultur aufgelegt. Wenn Sie eine Fischereiförderung, wie zum Beispiel nach dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), beantragen möchten, ist grundsätzlich eine Voraussetzung, dass für Sie keine Punkte für schwere Verstöße in der Verstoßdatei eingetragen sind. Für diesen Fall beantragen Sie die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde (Behörden-Auskunft) bei der BLE.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Vertretung den Antrag auf Behörden-Auskunft stellt.
Die Behörden-Auskunft aus der Nationalen Verstoßdatei können Sie schriftlich per Post oder online beantragen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich per Post stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten, können Sie den Online-Dienst nutzen:
Es gibt keine Frist.
Gegen die Auskunft aus der nationalen Verstoßdatei ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. Gegen den Gebührenbescheid kann Widerspruch erhoben werden.
Formular & Onlineservices
Terminbuchung
Abfall & Entsorgung
Mängelmelder
Aktuelles
Formular & Onlineservices
Terminbuchung
Abfall & Entsorgung
Mängelmelder
Aktuelles
Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Mapbox. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen