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Tiere, Pflanzen, Alkohol, Tabak und Zigaretten bei Reisen in der EU mitnehmen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Was Sie mitführen dürfen, wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen, von außerhalb der EU in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen.

Beschreibung

Was darf ich mitführen?

Was dürfen Sie mitführen, wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen, von außerhalb der EU in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen? Ist Ihnen bekannt, dass für bestimmte Arten von Produkten Obergrenzen bestehen? Müssen Sie angeben, wie viel Bargeld Sie mit sich führen, oder müssen Sie Steuern auf das mitgeführte Bargeld zahlen? Wo können Sie mit Euros zahlen? Vor Flugreisen sollten Sie sich informieren, was Sie in Ihrem Handgepäck und Ihrem aufgegebenem Gepäck mitführen dürfen.

Weitere Informationen:

Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU

Mitnahme von tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln oder Pflanzen

Alkohol, Tabak, Bargeld und Verbrauchsteuern

weiterführende Informationen

Das Your Europe Portal liefert umfassende Informationen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.

Weitere Informationen:

Gepäckbeschränkungen

Bezahlen mit Euros

Dieser Unterstützungsdienst unterstützt Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.

Bundesportal | Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Fachliche Freigabe

Your Europe Portal (Europäische Kommission)

Stichwörter

  • aufgegebenes Gepäck
  • Mitnahme von Lebensmitteln
  • Reisen mit Haustieren