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Anzeige wegen Verstoßes gegen Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Flugreisen erstatten

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Ihnen aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität eine Flugbuchung oder Beförderung auf einem gebuchten Flug verweigert wird oder nur unzureichende Hilfe durch Flughafen oder Fluggesellschaft mit Bezug zu Ihrem Flug geleistet wird, können Sie Anzeige erstatten.

Beschreibung

Wenn Sie als Mensch mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität reisen möchten, sollen Ihnen die gleichen Reisemöglichkeiten wie anderen Personen ermöglicht werden. Luftfahrtunternehmen, Reiseunternehmen und Flughäfen sind daher verpflichtet, Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Flugreise zu unterstützen.

  • Luftfahrtunternehmen und Reiseunternehmen dürfen sich grundsätzlich nicht weigern, Ihre Buchung mit Verweis auf Ihre Behinderung oder eingeschränkte Mobilität anzunehmen beziehungsweise sie dürfen Ihnen aus diesen Gründen die Beförderung nicht verweigern. Ausnahmen bestehen, wenn sich Einschränkungen aus geltenden Sicherheitsanforderungen oder der Größe des Flugzeugs oder seiner Türen ergeben.
  • Auf Flughäfen in der Europäischen Union (EU) müssen die Flughafenbetreiber Ihnen kostenfrei Hilfe leisten. Dazu müssen Sie den Hilfebedarf mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit anmelden. 
  • Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, Ihnen an Bord bestimmte Hilfeleistungen kostenfrei zu erbringen. Dies gilt für alle Flüge, die in der EU beginnen sowie für Flüge, die aus dem nichteuropäischen Ausland in die EU gehen, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen aus der EU stammt. Dazu müssen Sie den Hilfebedarf mindestens 48 Stunden vor Abflug bei dem Luftfahrtunternehmen anmelden.

Wenn Sie sich in Ihren oben genannten Rechten verletzt sehen, sollten Sie zunächst eine Beschwerde an den entsprechenden Flughafen, das Reise- oder das Luftfahrtunternehmen richten. Wenn Sie keine zufriedenstellende Lösung erreichen, können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Beschwerde- und Durchsetzungsstelle Anzeige erstatten. Geben Sie alle notwendigen Details im Anzeigeformular an.

Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verordnung kann das Luftfahrt-Bundesamt Sanktionen in Form von Geldbußen gegen betroffene Unternehmen festlegen. Dies soll verhindern, dass sich zukünftig Verstöße wiederholen.

Das Luftfahrt-Bundesamt ist weder befugt, Sie bei der Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber den Unternehmen zu unterstützen, noch Sie diesbezüglich zu beraten. Individuelle Ansprüche müssen Sie vom Unternehmen im kostenlosen Schlichtungsverfahren oder erforderlichenfalls vor Gericht einfordern.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Anzeige wegen Verstoßes gegen Rechte von Menschen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Flugreisen erstatten wollen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Sie reichen die Beschwerde zunächst beim betroffenen Unternehmen ein.
  • Wenn Sie von dort innerhalb einer angemessenen Frist keine Antwort erhalten oder die Antwort für Sie nicht zufriedenstellend ist, können Sie Ihre Anzeige beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen.
  • Füllen Sie das Online-Formular über das Bundesportal verwaltung.bund.de aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen. Alternativ können Sie Ihre Anzeige sowie die Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post an das LBA senden.
  • Nach Eingang der Anzeige erhalten Sie vom LBA eine Eingangsbestätigung mit einer Referenznummer.
  • Das LBA prüft den Sachverhalt und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Wenn eine andere nationale Beschwerde und Durchsetzungsstelle für Ihren Fall zuständig ist, leitet das LBA Ihre Anzeige weiter und informiert Sie darüber.
  • Wenn das LBA zuständig ist und einen Verstoß gegen die Verordnung feststellt, kann es ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen das betroffene Unternehmen durchführen.
  • Bei nachgewiesenen Verstößen kann ein Bußgeld verhängt werden.
  • Über den Abschluss der Bearbeitung werden Sie vom LBA informiert.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

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