Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie eine Haft- oder Pflichtversicherung in einem anderen Mitgliedstaat abschließen wollen, finden Sie hierzu die relevanten Informationen.
Berufshaftpflichtversicherung
Wer in Deutschland eine Tätigkeit in bestimmten Berufen aufnimmt, hat die Pflicht, sich gegen Haftungsansprüche zu versichern, die aus der Ausübung der Tätigkeit resultieren können. Solche Schäden können Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfassen. Eine solche Versicherung nennt man eine Berufshaftpflichtversicherung.
Betroffen sind Berufe, deren Ausübung mit einem erhöhten Risiko versehen ist, anderen Menschen Schaden zuzufügen. Die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, sowie weitere Bestimmungen, Schadensfälle, Deckungssummen etc., sind zwischen einzelnen Berufen und bei einzelnen Berufen auch zwischen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Insbesondere für folgende Berufsgruppen besteht eine bundesrechtliche Grundlage für die Haftpflichtversicherung:
Neben gegebenenfalls auch zusätzlich zu bundesrechtlichen Regelungen können Vorgaben auch aus landesrechtlichen oder berufsständischen Regelungen resultieren.
Beispiele hierfür sind:
Zusätzlich können auch bestimmte Gesellschafsformen Versicherungspflichten unterliegen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Von einer Berufshaftpflicht zu unterscheiden ist eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese erstreckt sich auf die Haftpflicht der zur Vertretung des Unternehmens befugten Personen sowie der Personen, die in einem Dienstverhältnis zu dem Unternehmen stehen.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Darüber hinaus existiert die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Diese bezieht sich auf durch berufliche Tätigkeit hervorgerufene Schäden am Vermögen, die nicht in unmittelbarer Folge von Personen- oder Sachschäden stehen.
Welche Arten von Risiken Pflichtversicherungen abdecken ist von der jeweiligen Versicherung abhängig.
Grundlage für das Versicherungswesen ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Weitere Informationen können auch über die zuständigen Kammern und Berufswerke abgerufen werden.
Informationen zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen in anderen Ländern können auf dem GTAI Portal über die Suchfunktion, mit dem Stichwort "Pflichtversicherung" gefunden werden.
Diese Unterstützungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
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