Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenSie leben im Ausland und benötigen einen Nachweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen? Dann können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.
Wer einen Wohnsitz im Ausland hat, kann beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.
Wenn Sie im Ausland leben, können Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit vom BVA bescheinigen lassen. In der Regel benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis nur, wenn Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und eine deutsche oder ausländische Behörde den Nachweis ausdrücklich von Ihnen verlangt.
Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn Sie
Stellt das BVA fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis.
Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person benennen.
Den Staatsangehörigkeitsausweis können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person beantragen:
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag per Post oder persönlich stellen möchten:
Es gibt keine Frist.
Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.
Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich anfallende Überweisungsgebühren entstehen.
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