Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie berufstätig sind und erste Beeinträchtigungen oder Beschwerden auftauchen, bietet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung ein kostenloses Trainingsprogramm mit Elementen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung.
Bei ersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen hilft die Deutsche Rentenversicherung mit dem kostenfreien Präventionsprogramm "RV Fit". Mit Trainingselementen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung werden Sie dabei unterstützt, langfristig gesund zu leben und zu arbeiten. Das Präventionsprogramm RV Fit kombiniert eine intensive, mehrtägige Startphase mit berufsbegleitenden, regelmäßigen Trainingseinheiten vor Ort.
Auch als Betrieb können Sie Ihre Beschäftigten mit dem Trainingsprogramm dabei unterstützen, gesund zu bleiben. Gesunde Beschäftigte haben weniger Krankheitszeiten, sind motivierter und bringen ihr Fachwissen länger in den Betrieb ein. Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung berät Sie zum betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Das Präventionsprogramm wird von derzeit rund 250 Partnereinrichtungen in Deutschland durchgeführt.
Die Kosten des Programms trägt die Deutsche Rentenversicherung. Sie können es berufsbegleitend vor oder nach der Arbeit absolvieren. Während der Start- und Auffrischungsphase muss Ihr Betrieb Sie freistellen und Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie erhalten für jeden ambulanten Trainingstermin EUR 5,00 Fahrtkosten, sofern Ihnen die Kosten auch tatsächlich entstanden sind. Bei stationärer Prävention erhalten Sie die Fahrtkosten mit Bus oder Bahn zweiter Klasse oder dem eigenen Auto erstattet (EUR 0,20/Kilometer).
Das Programm hat typischerweise den folgenden Ablauf:
Die Dauer der Phasen kann je nach Einrichtung und Bundesland variieren.
Die Teilnahme am Präventionsprogramm können Sie online oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen:
Hinweis: Haben Sie bereits einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gestellt und wird dieser abgelehnt, hat der zuständige Rentenversicherungsträger auch über Leistungen zur Prävention zu beraten.
Es gibt keine Frist.
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