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Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige bei der Pflegekasse beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger in einer ambulanten Wohngruppe erhalten Sie auf Antrag monatlich einen pauschalen Zuschlag.

Beschreibung

Wenn Sie mit anderen Pflegebedürftigen in einer Pflege-WG oder einer vergleichbaren Wohngruppe zusammenleben und Hilfe benötigen, um die Pflege und das Zusammenleben zu organisieren, können Sie einen Wohngruppenzuschlag bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse ist Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen.

Der Wohngruppenzuschlag beträgt unabhängig vom Pflegegrad EUR 214,00 im Monat. Dieses Geld ist Ihr Anteil, um gemeinschaftlich eine Alltagsbegleiterin oder einen Alltagsbegleiter zu beauftragen. Diese Person, auch Präsenzkraft genannt, unterstützt Ihre Wohngruppe im Alltag, zum Beispiel im Haushalt, in organisatorischen Fragen oder bei gemeinschaftlichen Aktivitäten. Den Namen und die Kontaktdaten der beauftragten Person müssen Sie in der Regel im Antragsformular Ihrer Pflegekasse angeben.
 

Verfahrensablauf

Um Wohngruppenzuschlag zu erhalten, müssen Sie zunächst eine Person damit beauftragen, Ihre Wohngruppe im Alltag zu unterstützen.

  • Den Antrag auf Wohngruppenzuschlag können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie - bei vielen Pflegekassen - persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 
  • Laden Sie den Antrag auf der Internetseite Ihrer Pflegekasse herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein.
  • Die Auszahlung erfolgt wie beim Pflegegeld monatlich im Voraus.
     

Fristen

Der Anspruch auf die Leistung besteht ab dem Monat der Antragstellung, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag nicht in dem Kalendermonat gestellt, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, sondern später gestellt, wird die Leistung vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt. 

Kosten & Gebühren

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Gesundheit

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht
     

Stichwörter

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