Gültigkeitsbereich: Bundesweit
Eine private Pflegeversicherung im Fall von Pflegebedürftigkeit aufbauen.
Der Staat unterstützt Sie beim Aufbau einer privaten Pflegeversicherung, indem Sie eine monatliche Zulage erhalten. Wenn Sie pflegebedürftig werden, steht Ihnen für jeden gesetzlich geregelten Pflegegrad ein bestimmter Geldbetrag zu. Das sind mindestens 600 EUR bei Pflegegrad 5.
Das Pflegeversicherungsunternehmen muss den Antrag vom 01. Januar bis zum 31. März des Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, an die ZfP übermitteln.
Es fallen keine Kosten an.
Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:
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