Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenSie sind der Ansicht, dass ein Unternehmen gegen das Kapitalanlagegesetzbuch verstoßen hat? Dann können Sie Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einlegen. Hierzu können Sie das allgemeine Beschwerdeverfahren nutzen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für den Schutz der Gesamtheit der Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich der Finanzdienstleistungen zuständig. Sie können bei der BaFin nur Beschwerden über einen möglichen Missstand in einem Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors einbringen, das unter der Aufsicht der BaFin steht. Geld, das Sie zum Beispiel durch Wertpapiergeschäfte verloren haben, kann die BaFin nicht zurückerstatten.
Es hat auch keinen Einfluss auf gesetzliche oder vertragliche Fristen, wie Zahlungs-, Melde- oder Verjährungsfristen, wenn Sie eine Beschwerde einreichen. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, müssen Sie unbedingt selbstständig darauf achten, solche Fristen einzuhalten, und zwar unabhängig von der Prüfung durch die BaFin. In Zweifelsfällen ist es ratsam, dass Sie sich juristisch beraten lassen.
Die BaFin bietet im Streitfall den Beteiligten neben der Beschwerde die Möglichkeit, den Streit außergerichtlich beilzulegen, wenn Ihr Beschwerdefall dafür geeignet ist.
Unabhängig davon, welche Stelle für die Schlichtung einer konkreten Meinungsverschiedenheit zuständig ist, haben alle Verfahren bestimmte Prinzipien gemeinsam:
Die BaFin ist nicht zuständig für Beschwerden über
Für Beschwerden nach dem Kapitalanlagegesetzbuch können Sie das Online-Beschwerdeformular nutzen. Dafür nutzen Sie den Online-Dienst "Online-Beschwerdeformular der BaFin".
Beschwerden prüft die BaFin normalerweise in mehreren Schritten:
§ 342 KAGB, § 4b FinDAG
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