Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn sich privat Beschäftigte oder Selbständige ehrenamtlich beim Technischen Hilfswerk (THW) engagieren, dürfen ihnen daraus grundsätzlich keine Nachteile erwachsen.
Ein Ehrenamt im Technischen Hilfswerk (THW) soll mit der Berufstätigkeit zeitlich möglichst gut vereinbar sein. Für Einsätze anlassgebende Ereignisse passieren nicht nur nach Feierabend oder zu Urlaubszeiten, sondern auch während der Arbeitszeit.
Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen, die ehrenamtlich als THW-Kraft arbeiten, sollten Sie mit Ihren Beschäftigten grundsätzlich und möglichst vorab zeitlich abstimmen, wie und wann Einsätze möglich sind.
Privatbeschäftigten THW-Helferinnen und -Helfern wird ihr Gehalt ungeachtet eines THW-Einsatzes wie gewohnt weitergezahlt. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen.
Für die private Arbeitgeberseite besteht die Möglichkeit, bei einem Ausfall von mehr als zwei Stunden am Tag oder von mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen für die gesamte Ausfallzeit einen Antrag auf Erstattung des während eines THW-Einsatzes weitergewährten Arbeitsentgelts zu stellen.
Für Selbstständige besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Entschädigung für Verdienstausfall infolge ihres Einsatzes zu stellen.
Die oben angegebenen Anträge müssen beim zuständigen THW-Ortsverband oder bei der zuständigen THW-Regionalstelle gestellt werden.
THW-Helferinnen und -Helfer, die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, Sozialhilfe oder sonstige Bezüge aus öffentlichen Mitteln erhalten, bekommen diese Leistungen ungeachtet eines THW-Einsatzes wie gewohnt weiter ausgezahlt. Öffentliche Arbeitgeber bekommen den Ausfall nicht erstattet.
Der an die Bundesanstalt THW gerichtete Antrag von privater Arbeitgeberseite auf Erstattung des während eines THW-Einsatzes weitergewährten Arbeitsentgelts muss schriftlich beim zuständigen THW-Ortsverband oder bei der zuständigen THW-Regionalstelle gestellt werden (das heißt Übermittlung per Post oder Einreichung vor Ort).
Das THW überweist Ihnen dann in der Regel binnen 4 Wochen nach Eingang des Antrags den Erstattungsbetrag für den jeweiligen Zeitraum.
Verdienstausfall oder fortgewährte Leistungen können bis zu 3 Jahre (nach BGB) nach Einsatzende abgerechnet werden.
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