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In die Krisenvorsorgeliste für Deutsche im Ausland eintragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Deutsche, die sich im Ausland aufhalten, können sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts eintragen. So kann die zuständige Auslandsvertretung im Notfall schnell Kontakt aufnehmen.

Beschreibung

Wenn Sie sich als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger im Ausland aufhalten, können Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (AA) eintragen. Dieser Service steht Ihnen zur Verfügung, wenn 

  • Sie sich langfristig im Ausland aufhalten, zum Beispiel weil Sie dort leben, oder 
  • Sie für einen kürzeren Aufenthalt im Ausland sind, etwa aus touristischen oder geschäftlichen Gründen. 

Wenn Sie sich in die Liste eintragen, kann die zuständige Auslandsvertretung Sie im Not- oder Ausnahmefall schnell kontaktieren. Sie werden dann etwa bei einer Naturkatastrophe, bei kriegerischen oder revolutionären Verwicklungen mit Hinweisen und Empfehlungen zu Ihrem Schutz und Ihrer Sicherheit versorgt. Dazu zählen zum Beispiel Verhaltenshinweisen oder Informationen zu Sammelpunkten. 

Sie können sich über den Online-Dienst ELEFAND in die Krisenvorsorgeliste eintragen. Die Eintragung ist freiwillig und kostenlos.
 

Verfahrensablauf

Sie können sich online in die Krisenvorsorgeliste eintragen:

  • Rufen Sie den Online-Dienst ELEFAND des Auswärtigen Amts (AA) auf.
  • Registrieren Sie sich auf der Webseite. Folgen Sie dafür der Anleitung unter dem Reiter "Registrierung" und geben Ihre persönlichen Stammdaten ein.
  • Nach der Registrierung erhalten Sie einen Aktivierungscode. Anschließend können Sie das Online-Formular mit Ihren konkreten Reisedaten, gegebenenfalls mitreisenden Familienangehörigen und Notfallkontakten vervollständigen.
  • Damit ist Ihr Auslandsaufenthalt in der Krisenvorsorgeliste eingetragen.

Fristen

Es gibt keine Frist.  

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Auswärtiges Amt (AA)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht. 

Stichwörter

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