Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie als Vertriebener oder Spätaussiedler anerkannt sind, sollten Sie die Klärung Ihres Rentenversicherungskontos beantragen, damit Ihre Versicherungszeiten aus dem Ausland berücksichtigt werden können.
Bei der Klärung des Rentenversicherungskontos werden Ihren Beitragszeiten Tabellenwerte zugeordnet, die dem entsprechen, was vergleichbare Versicherte in Deutschland durchschnittlich verdient haben.
So können Ihrem Rentenversicherungskonto nicht nur Ihre Beitrags- und Beschäftigungszeiten, sondern beispielsweise auch im Herkunftsland zurückgelegte Anrechnungszeiten angerechnet werden.
Bei Beitragszeiten ab 1950 unterscheiden die Tabellenwerte zwischen Qualifikationsgruppen und Wirtschaftsbereichen, um Ihr Einkommen möglichst realitätsbezogen festzustellen. Die Werte werden anschließend in der Regel auf 60 Prozent des vollen Werts reduziert. Dadurch soll vor allem eine Anpassung an Versicherte, die in strukturschwachen Gebieten leben und deutlich geringere Verdienste erzielt haben, stattfinden.
Wenn Sie nach dem 7. Mai 1996 zugezogen sind, dürfen die Leistungen einen bestimmten Höchstwert nicht übersteigen:
Der zulässige Höchstwert beträgt 25 Entgeltpunkte pro Berechtigtem. Dies entspricht zurzeit einer monatlichen Bruttoaltersrente von EUR 826,25 in den alten und EUR 797,25 in den neuen Bundesländern.
Wenn Sie verheiratet sind oder in eheähnlicher Gemeinschaft leben, erhalten Sie für Ihre Zeiten nach dem Fremdrentengesetz gemeinsam Renten von insgesamt höchstens 40 Entgeltpunkten. Dies entspricht zurzeit einer Bruttoaltersrente von monatlich EUR 1.322,00 in den alten und EUR 1275,60 in den neuen Bundesländern. Bei einem Umzug kann sich unter Umständen die Höhe Ihrer monatlichen Rente ändern.
Die Klärung Ihres Rentenkontos können Sie online ohne Registrierung, online mit Registrierung oder schriftlich beantragen.
Klärung Ihres Rentenkontos online und ohne Registrierung beantragen:
Klärung Ihres Rentenkontos online und mit Registrierung beantragen:
Klärung Ihres Rentenkontos schriftlich beantragen:
Hinweis: Der Feststellungsbescheid stellt anerkannte Zeiten nach der aktuellen Rechtslage fest. Ändert der Gesetzgeber bis zum tatsächlichen Beginn der Rentenzahlung die Rechtsgrundlagen, kann dies dazu führen, dass Bescheide an die neue Rechtsgrundlage angepasst werden müssen.
keine
Hinweis: Um spätere Verzögerungen, beispielsweise bei einer Rentenantragstellung, zu vermeiden, sollten Sie einen entsprechenden Antrag bereits nach Erhalt der Spätaussiedlerbescheinigung stellen. Dies erleichtert Ihnen auch die Beschaffung von Beweismitteln.
keine
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