Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf im Bergbau nicht mehr ausüben können, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Rente für Bergleute.
Für Bergleute gelten spezielle Rentenregelungen. Wegen der Belastungen und Gesundheitsrisiken des Berufs gibt es die "Rente für Bergleute".
Wie hoch Ihre Rente für Bergleute ist, richtet sich nach Ihren Ansprüchen aus der knappschaftlichen Rentenversicherung. Haben Sie weitere Ansprüche in der allgemeinen Rentenversicherung erworben, zum Beispiel durch Arbeit außerhalb des Bergbaus, zählen diese nicht mit.
Sie dürfen neben Ihrer Rente für Bergleute eine bestimmte Summe pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Wieviel Sie hinzuverdienen dürfen, wird individuell berechnet und steht in Ihrem Rentenbescheid.
Keine Rente für Bergleute erhalten Sie, wenn Sie
Neben der Rente für Bergleute gibt es auch die sogenannte "Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute". Sie haben einen Anspruch darauf, wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt haben und die für Sie maßgebende Altersgrenze erreicht haben.
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
Persönlicher Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Es empfiehlt sich, den Rentenantrag so schnell wie möglich zu stellen, wenn Sie sich für vermindert berufsfähig halten.
Es fallen keine Kosten an.
Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
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