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Vorzeitige Altersrente für Ehegatten von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Die vorzeitige Altersrente für Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. 

Beschreibung

Als Landwirtin oder Landwirt können Sie bis zu 10 Jahren vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze vorzeitig Ihre Altersrente beantragen, wenn 

  • Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und
  • Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner bereits 
    • ein Anspruch auf Regelaltersrente der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder
    • einen Anspruch auf vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte hat.

Das frühestmögliche Eintrittsalter für diese Rentenart wird stufenweise von 55 auf 57 Jahre angehoben.
Abschlag:

  • Beantragen Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner sowie als Lebenspartnerin oder Lebenspartner die vorzeitige Altersrente, kann Ihnen diese nur mit Abschlag gezahlt werden. 
  • Für jeden Kalendermonat, für den Sie eine Altersrente vorzeitig beanspruchen, vermindert sich Ihre Rente um 0,3 Prozent.

Hinzuverdienst:

  • Wenn Sie sich noch fit genug fühlen, dürfen Sie sich zu Ihrer Altersrente etwas hinzuverdienen. Dadurch erlischt Ihr Rentenanspruch zwar nicht, es kann allerdings die Höhe Ihrer Altersrente beeinflussen.
  • Ein hoher Hinzuverdienst kann zur vollständigen Kürzung Ihrer Rente führen. Allerdings nur, solange Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, also frühzeitig in Rente gegangen sind.

Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, können Sie ohne Anrechnung auf Ihre Altersrente unbegrenzt dazuverdienen. 
 

Verfahrensablauf

Die vorzeitige Altersrente für jüngere Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen:
Schriftliche Antragstellung:

  • Laden Sie das Antrags- und Anlageformular zur vorzeitigen Altersrente für jüngere Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner auf der Internetseite der SVLFG herunter. Füllen Sie diese vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen per Post an Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse senden. 
  • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.

Hinweis: Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person. 
 

Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

  • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der SVLFG. In Ihrem Gespräch wird Ihr Rentenantrag aufgenommen.
  • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.  


Antragstellung per Online-Verfahren:

  • Gehen Sie auf das Online-Portal der SVLFG und melden Sie sich dort an.
  • Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab. Sie erhalten den Antrag als PDF in das Online-Postfach.
  • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.
     

Fristen

  • Beantragung der Rente: bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
  • Leistung der Rente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen.
  • Hinweis: Beantragen Sie die Rente später, wird sie von dem Kalendermonat an geleistet, in dem Sie die Rente beantragt haben.
     

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Rechtsbehelf

Gegen den vorzeitigen Altersrentenbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.

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