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Elternrente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit stirbt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Elternrente erhalten.

Beschreibung

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zahlt Ihnen als Elternteil bei einem Tod infolge eines Versicherungsfalles (Arbeits- oder Wegeunfall, Berufskrankheit) Ihres Kindes eine regelmäßige Elternrente.
Das gilt für

  • Eltern
  • Stiefeltern
  • Pflegeeltern

Voraussetzung ist, dass die verstorbene Person für Ihren Unterhalt gesorgt hat oder in Zukunft gesorgt hätte.
Sie erhalten die Elternrente so lange, wie Sie ohne den Versicherungsfall gegenüber dem oder der Verstorbenen einen Anspruch auf Unterhalt wegen Unterhaltsbedürftigkeit gehabt hätten.
Die Rente beträgt:

  • für einen Elternteil 20 Prozent,
  • für ein Elternpaar 30 Prozent,

des Jahresarbeitsverdienstes (Gehalt und andere Formen des Verdienstes wie Boni oder Feiertagszuschläge) des oder der Verstorbenen.
Wenn Sie als Elternpaar die Elternrente erhalten und Ihre Frau oder Ihr Mann stirbt, erhalten Sie nicht sofort die Elternrente für einen Elternteil (20 Prozent). Stattdessen erhalten Sie in diesem Fall 3 Monate lang weiterhin den Betrag für ein Elternpaar (30 Prozent).
Ein eigenes Einkommen wird nicht auf die Elternrente angerechnet.

Verfahrensablauf

Die Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung werden grundsätzlich von Amts wegen erbracht. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft informiert Sie, um Ihnen die Anmeldung der Ansprüche zu ermöglichen.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Kosten & Gebühren

Für Sie fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
  • Klage vor dem Sozialgericht 

Stichwörter

  • Leistungen nach dem Tod
  • Leistungen für Stief- Pflegeltern
  • Leistungen Verwandte aufsteigender Linie
  • Leistungen für Eltern Versicherter
  • Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
  • Landwirtschaftliche Unfallversicherung