Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie allein ein Kind erziehen, weil Ihre geschiedene Partnerin oder Ihr geschiedener Partner gestorben ist, können Sie Erziehungsrente erhalten.
Die Erziehungsrente unterstützt Sie als Alleinerziehende oder Alleinerziehenden, wenn Ihre geschiedene Ehe- oder Lebenspartnerin oder Ihr geschiedener Ehe- oder Lebenspartner stirbt. Die Rente dient somit als Unterhaltsersatz und erlaubt es, sich verstärkt um die Erziehung der Kinder zu kümmern.
Die Erziehungsrente ist eine Rente aus Ihrem eigenen Rentenkonto. Die Höhe entspricht Ihrer Rente, wie Sie sie bei voller Erwerbsminderung erhalten würden. In Ihrer jährlichen Renteninformation steht, welcher Betrag dabei zugrunde gelegt wird. Beginnt Ihre Erziehungsrente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.
Wenn Sie die Erziehungsrente erhalten, können Sie weiteres Einkommen (Hinzuverdienst) haben. Es kann aber sein, dass Ihr Einkommen angerechnet wird, wenn Sie einen Freibetrag überschreiten. Wie hoch dieser Freibetrag ist, wird individuell berechnet.
Sie können die Erziehungsrente auch dann erhalten, wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Todes noch bestand und Sie sich als Paar entschieden hatten, Ihre Rentenansprüche im sogenannten Rentensplitting zu teilen.
Sie können keine Erziehungsrente erhalten, wenn Sie zur gleichen Zeit eine andere, höhere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Die Erziehungsrente endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen, zum Beispiel, wenn Sie erneut heiraten oder wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet und die Kindererziehung somit endet, spätestens jedoch, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen.
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
Persönlicher Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Ihre Rente beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, zu dessen Beginn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie den Antrag innerhalb von 3 Kalendermonaten stellen.
Liegt der Antrag später vor, wird Ihnen die Rente von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.
Es fallen keine Kosten an.
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