Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie im Bundesarchiv Archivmaterial aus verschiedenen Epochen der deutschen Geschichte einsehen oder nutzen möchten, benötigen Sie dafür einen genehmigten Benutzungsantrag.
Im Bundesarchiv (BArch) finden Sie Archivmaterial des Bundes zur deutschen Geschichte seit der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Möchten Sie das Archivmaterial nutzen, müssen Sie einen Benutzungsantrag stellen.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Antrag verpflichten Sie sich zur Einhaltung des Bundesarchivgesetzes, der Benutzungsverordnung und der Gebührenverordnung. Im Antrag geben Sie das Thema und den Zweck ihrer Nachforschungen an. Jede Person kann einen Benutzungsantrag stellen.
Das Archivgut wird Ihnen entweder im Original oder in Kopie vorgelegt, als Kopie an Sie abgegeben, oder es werden Ihnen Auskünfte über den Inhalt erteilt.
Das Archivgut umfasst Unterlagen aller Art, zum Beispiel
Diese Unterlagen sind entstanden bei zentralen zivilen wie militärischen Stellen
Archivgut darf laut Bundesarchivgesetz erst nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen genutzt werden:
Sie können die Nutzung von Archivgut des Bundes vor Ort im Lesesaal, per Post, per E-Mail oder online beantragen.
Antrag im Lesesaal:
Antrag per Post oder E-Mail:
Online-Antrag:
Unter Umständen kann die Benutzungsart aufgrund wichtiger Gründe nicht frei gewählt werden, weshalb eine Einsicht vor Ort notwendig wird. Sie können sich vertreten lassen. Die Person, die Sie vertritt, muss ebenfalls einen Benutzungsantrag ausfüllen und eine von Ihnen ausgestellte und unterschriebene Vertretungsvollmacht vorlegen.
Gebührenfrei sind:
Gebühren fallen an für:
Die Nutzungsgebühren sind abhängig vom Umfang der beantragten Leistung. Sie richten sich zum Beispiel nach der Nutzungsgebühr je Bild beziehungsweise Film oder Sekunde eines Filmausschnitts, Auflagenhöhe, Anzahl der Exemplare, Reichweite, Nutzungsdauer oder ähnliches beziehungsweise dem beantragten Nutzungszweck.
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