Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenMöchten Sie erstmalig Holz oder Holzprodukte von Ländern außerhalb der EU importieren, müssen Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einmalig melden.
Wenn Holz-Unternehmen illegal Holz schlagen, führt dies zu vielfältigen negativen Konsequenzen auf internationaler Ebene. Es trägt unter anderem zum Abbau und zur Abholzung von Wäldern bei, gefährdet Biodiversität und schwächt Forstwirtschaft.
Wenn Sie Holz oder Holzerzeugnisse aus Ländern außerhalb der EU erstmalig in die EU importieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass es sich um Holz und Holzerzeugnisse aus legalem Einschlag handelt.
Dafür müssen Sie sich an bestimmte Sorgfaltspflichten halten. Die Sorgfaltspflichtregelung beinhaltet unter anderem:
Damit soll der Handel mit illegal geschlagenem Holz bekämpft werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) überprüft, dass Sie als Marktteilnehmer die Vorgaben der Verordnung einhalten.
Ihre Tätigkeit als Marktteilnehmer müssen Sie daher vor der Aufnahme von Importen einmalig bei der BLE anzeigen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch Änderungen Ihrer bereits übermittelten Daten unverzüglich bei der BLE melden müssen.
Ihre Anzeige als Marktteilnehmer müssen Sie schriftlich per Brief, E-Mail oder online vornehmen:
Per Brief und E-Mail:
Online:
Sie erhalten von der BLE eine Bestätigung über Ihre angezeigten Daten.
Spätestens einen Tag, bevor Sie das Holz oder die Holzerzeugnisse importieren, müssen Sie die Meldung abgeben.
Es fallen keine Kosten an.
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