Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie für eine Konformitätsbewertungsstelle eine Akkreditierung erstmalig beantragen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Erstakkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) stellen.
Eine Konformitätsbewertungsstelle ist eine unabhängige Stelle, die die Konformität von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen auf die Einhaltung von Gesetzen, Normen und Richtlinien prüft.
Dafür können Sie sich als Konformitätsbewertungsstelle von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditieren lassen. Die DAkkS prüft, ob Sie die normativen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ihr Antrag auf Erstakkreditierung gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle. Eine Erstakkreditierung ist grundsätzlich erforderlich, wenn Sie eine Neukundin oder ein Neukunde sind. Allerdings können Sie auch Anträge auf Erstakkreditierung stellen, wenn Sie als Bestandskundin oder Bestandkunde eine weitere Konformitätsbewertungsstelle oder eine weitere Akkreditierungsart akkreditieren lassen möchten. Das Akkreditierungsverfahren wird mit der Antragstellung eröffnet.
Bei positivem Ausgang des Verfahrens wird Ihnen mit der Akkreditierung bestätigt, dass Ihre Organisation im definierten Geltungsbereich die Anforderungen erfüllt und bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchführen darf. Sie erhalten die Akkreditierung in der Regel unbefristet.
Mit der Akkreditierung dürfen Sie auch das nicht-digitale Akkreditierungssymbol benutzen.
Um die Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle sicherzustellen und die Akkreditierung aufrecht zu erhalten, führt die DAkkS laufend regelmäßige Überwachungsbegutachtungen durch.
Sie können den Antrag auf Erstakkreditierung für Ihre Konformitätsbewertungsstelle per E-Mail, per Post oder online stellen.
Antrag per E-Mail oder Post:
Online-Antrag:
Sie dürfen Ihre Tätigkeit der Konformitätsbewertungsstelle erst nach dem Akkreditierungsbescheid beginnen.
Die DAkkS führt alle 12-18 Monate regelmäßige Überwachungsbegutachtungen sowie eine umfassende Wiederholungsbegutachtung nach 5 Jahren am Ende des Akkreditierungszyklus durch.
Die Kosten für eine Akkreditierung richten sich nach dem Zeitaufwand für das jeweilige Akkreditierungsverfahren. Sie werden nach Abschluss des Verfahrens auf Grundlage des tatsächlich angefallenen Aufwandes in Zeitstunden berechnet. Es gelten die Tarifstellen 7.1 und 7.2 der Gebührenordnung.
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