Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenFür Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) ist eine persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) notwendig. Diese müssen Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragen.
Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) notwendig sind, benötigen eine persönliche Kennnummer. Das ist die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).
Eine solche SSR-Nummer benötigen insbesondere
Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:
Sie können SSR-Nummern ausschließlich elektronisch beantragen:
Die Ausgabedateien zu den SSR-Nummern stehen im SSR-Portal 90 Tage nach Beantragung zum Herunterladen zur Verfügung.
Es fallen keine Kosten an.
Es ist kein Rechtsbehelf möglich.
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