Startseite > Verwaltungsportal Hessen

Arbeitserlaubnis für eine Saisonbeschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern erhalten

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Für die vorübergehende Beschäftigung von Menschen aus Georgien und der Republik Moldau als Saisonarbeiterinnen und -arbeiter müssen Sie als Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Beschreibung

Menschen aus Drittstaaten können eine saisonabhängige Beschäftigung in Deutschland aufnehmen, soweit die Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des jeweiligen Herkunftslandes eine Vermittlungsabsprache geschlossen hat (aktuell mit Georgien und Republik Moldau). Auf dieser Grundlage kann die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis zur Ausübung einer saisonabhängigen Beschäftigung erteilen. Die Arbeitserlaubnis kann für Einsätze in der Landwirtschaft erteilt werden.

Die Arbeitserlaubnis müssen Sie als Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Saisonbeschäftigung darf nicht länger sein als 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen und darf maximal 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten betragen.

Vermittlung von Saisonkräften

Sie können die Bundesagentur für Arbeit beauftragen, Ihnen eine Saisonarbeitskraft (aktuell aus Georgien und der Republik Moldau) zu vermitteln. Dafür füllen Sie die Auftragsbestätigung und Arbeitgebererklärung aus.

Wenn Sie bereits Saisonkräfte aus Georgien oder der Republik Moldau kennen und diese beschäftigen wollen, nutzen Sie bitte das Formular zur namentlichen Anforderung von Saisonhilfskräften.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Saisonkraft beschäftigen möchten, jedoch noch keine kennen, können Sie die Bundesagentur für Arbeit beauftragen, Ihnen eine Saisonarbeitskraft (aktuell aus Georgien und Republik Moldau) zu vermitteln:

  • Gehen Sie auf die Antragsseite der Bundesagentur für Arbeit, füllen Sie die Auftragsbestätigung und Arbeitgebererklärung aus und reichen Sie diese bei Ihrem zuständigen Arbeitgeber-Service ein.
  • Das Hinweisblatt informiert Sie über weitere Voraussetzungen und die weiteren Schritte.
  • Bitte senden Sie die Auftragsbestätigung unterschrieben an den Arbeitgeber-Service Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Diese Auftragsbestätigung gilt gleichzeitig als Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis.
  • Die Bundesagentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und fordert Sie auf, Nachweise über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen einzureichen.

Wenn Sie bereits Saisonkräfte aus Georgien oder Moldau kennen und diese beschäftigen wollen, gilt für Sie folgender Verfahrensablauf:

  • Gehen Sie auf die Antragsseite der Bundesagentur für Arbeit, füllen Sie bitte das Formular zur namentlichen Anforderung von Saisonhilfskräften aus.
  • Die Bundesagentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und fordert Sie auf, Nachweise über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen einzureichen.

Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis für die Saisonkraft. 

Fristen

Auskünfte über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen für Ihre Saisonarbeitskräfte müssen Sie, nachdem Sie die Bundesagentur für Arbeit dazu aufgefordert hat, unverzüglich erteilen.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • sozialgerichtliche Klage

Stichwörter

  • Erntehelfer
  • Ausländerbeschäftigung
  • Beschäftigung in der Landwirtschaft
  • Saisonbeschäftigung
  • Saisonarbeit