Gültigkeitsgebiet: Hessen
Möchten Sie Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) für Ihre Mitarbeitenden anbieten, kann Sie eine Krankenkasse bei der Planung und Umsetzung unterstützen.
Haben Sie Interesse an der Umsetzung Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) in Ihrem Betrieb, können Sie sich zunächst an die regionale BGF-Koordinierungsstelle wenden.
Die BGF-Koordinierungsstelle
Mit der Krankenkasse analysieren Sie unter anderem die Gesundheitsbedarfe Ihrer Beschäftigten. Daraus leiten sich dann wiederum Maßnahmen ab, bei dessen Planung, Umsetzung und Steuerung die Krankenkasse unterstützt, unter anderem auch mit Fachkräften.
Dabei sollen die Maßnahmen der BGF gesundheitsförderliche Verhaltensweisen und Verhältnisse stärken.
Verhältnisorientierte Maßnahmen beziehen sich vor allem auf die Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung. Dies umfasst gesundheitsgerechte:
Zu den verhaltensorientierten Maßnahmen zählen beispielsweise:
Die Unterstützung von BGF-Maßnahmen ist nach vorheriger Abstimmung mit der fördernden Krankenkasse
Die Maßnahmen werden in Ihrem Betrieb umgesetzt. Wobei die Angebote der BGF allen Beschäftigten Ihres Betriebes zur Verfügung stehen.
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